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Fachinformationen A-Z

Nach Stichworten geordnet erhalten Sie hier kurze Fachinformationen. Klicken Sie dazu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichwortes an. Es erscheinen dann alle vorhandenen Fachinformationen in Kurzform. Möchten Sie mehr lesen, folgen Sie dem Link.

Infos von A - Z

KAI-Zahnputztechnik

Damit keine Zahnflächen vergessen werden, eignet sich hierfür die KAI-Zahnputztechnik:
K = Kauflächen
A = Außenflächen
I = Innenflächen
Die kindgerechte Kreiselmethode hat sich für die Pflege der einzelnen Zahnflächen der Milchzähne bewährt.

Wenn die Eltern das Kind immer bei der eigenen Zahnpflege zusehen lassen, wird es versuchen, das Zähneputzen nachzumachen. Wichtig ist, dass sich das Kind beim Zähneputzen im Spiegel sieht: So kann es seine Putzbewegungen und die Anleitung der Eltern besser umsetzen.

Die Zähne sollen möglichst nach jeder Mahlzeit, insbesondere nach dem Genuss von Süßigkeiten, geputzt werden. Die gründliche Zahnreinigung vor dem Schlafengehen ist besonders wichtig. Das Kind darf alleine putzen, aber ein Elternteil putzt danach die Kinderzähne noch einmal. Die Eltern sollten versuchen, die Nahrungsaufnahme zu steuern und mit dem Putzen zu koppeln: Diese Kombination prägt das Verhalten, ein Leben lang.

presse/et



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AOK-Video: Vorsicht vor Zahnersatz aus dem Internet

Die AOK lobte dieses Verfahren nicht über den grünen Klee. Sie ließ sogar einen Kritiker in Person von Dr. Claus St. Franz, Stellvertretender Vorsitzender der KZV Hamburg, zu Wort kommen. Dr. Franz sagt in dem Video unter anderem: „Jemand, der nur ein Formular im Internet erkennt, kann sich kaum ein Urteil bilden, was an dem Patienten wirklich notwenig ist, was gemacht wurde, wie die Vorbehandlung ist. Im Internet kann man nur rein sachliche Fragen abklären wie die Preise, Materialien und so weiter, aber die klinische Situation und die Behandlungsbedürftigkeit des Patienten kann ich daraus nicht erkennen.“

Im Beitrag wird auch darauf hingewiesen, dass die von den Zahnärzten abgegebenen Preise nur eine Kostenschätzung darstellen und nicht den Endpreis.

Noch einmal Dr. Franz: „Der Patient wird von seinem Zahnarzt verlangen, dass er anständig aufgeklärt wird über seine Befundsituation, den Lösungsvorschlag des Zahnarztes. Dann wird er gemeinsam mit ihm entscheiden, wie das Problem gelöst werden soll. Dann wird er sich noch über die Gewährleistungsfrist, die gesetzlich zwei Jahre ist, informieren.“

Der Patient wird in dem Beitrag auch darauf hingewiesen, dass er kritisch darauf schauen sollte, wie der Wunschzahnarzt von anderen Nutzern bewertet wurde.

Link auf AOK-Beitrag: Neue Zähne online?

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