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Fachinformationen A-Z

Nach Stichworten geordnet erhalten Sie hier kurze Fachinformationen. Klicken Sie dazu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichwortes an. Es erscheinen dann alle vorhandenen Fachinformationen in Kurzform. Möchten Sie mehr lesen, folgen Sie dem Link.

Infos von A - Z

Wechselgebiss

Ab jetzt sollte das Kind eine Erwachsenenzahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 0,1 % (= 1000 ppm) verwenden.

Bei der jetzt anstehenden zahnärztlichen Untersuchung wird der Zahnwechsel kontrolliert: Eltern und Kind bekommen wichtige Informationen zur Gesunderhaltung der Zähne.

In der Individualprophylaxe erhält das Kind ein altersentsprechendes Mundhygienetraining. Darüber hinaus kann durch gezieltes Auftragen von Fluoridlacken die Zahnsubstanz geschützt werden.

Insbesondere die bleibenden Backenzähne sollten durch eine Versiegelung ihrer Kaufläche geschützt werden. Eine ausführliche wissenschaftliche Stellungnahme zu diesem Verfahren finden Sie hier. Da mit dieser Methode nur die Kaufläche geschützt werden kann, ist die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder mit Interdentalbürstchen wichtig.

presse/et



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AOK-Video: Vorsicht vor Zahnersatz aus dem Internet

Die AOK lobte dieses Verfahren nicht über den grünen Klee. Sie ließ sogar einen Kritiker in Person von Dr. Claus St. Franz, Stellvertretender Vorsitzender der KZV Hamburg, zu Wort kommen. Dr. Franz sagt in dem Video unter anderem: „Jemand, der nur ein Formular im Internet erkennt, kann sich kaum ein Urteil bilden, was an dem Patienten wirklich notwenig ist, was gemacht wurde, wie die Vorbehandlung ist. Im Internet kann man nur rein sachliche Fragen abklären wie die Preise, Materialien und so weiter, aber die klinische Situation und die Behandlungsbedürftigkeit des Patienten kann ich daraus nicht erkennen.“

Im Beitrag wird auch darauf hingewiesen, dass die von den Zahnärzten abgegebenen Preise nur eine Kostenschätzung darstellen und nicht den Endpreis.

Noch einmal Dr. Franz: „Der Patient wird von seinem Zahnarzt verlangen, dass er anständig aufgeklärt wird über seine Befundsituation, den Lösungsvorschlag des Zahnarztes. Dann wird er gemeinsam mit ihm entscheiden, wie das Problem gelöst werden soll. Dann wird er sich noch über die Gewährleistungsfrist, die gesetzlich zwei Jahre ist, informieren.“

Der Patient wird in dem Beitrag auch darauf hingewiesen, dass er kritisch darauf schauen sollte, wie der Wunschzahnarzt von anderen Nutzern bewertet wurde.

Link auf AOK-Beitrag: Neue Zähne online?

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