Die Aufgaben der KZV Hamburg
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eine Institution zur Vertretung aller Hamburger Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören u.a.:
- die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten für Hamburg
- regelmäßige Verhandlungen mit den Krankenkassen über den Leistungsumfang und die Honorierung vertragszahnärztlicher Behandlungen in Hamburg
- die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen
- die Honorarverteilung an ihre Mitglieder
- die Sicherstellung eines ausreichenden zahnärztlichen Notdienstes
- Ausbildungsstellen für angehende Zahnärzte vorzuhalten, die GKV-Patienten behandeln wollen.
Zur Wahrnehmung der ihr übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben setzt die von den Mitgliedern der KZV Hamburg gewählte Vertreterversammlung (ehrenamtlich tätig) einen hauptamtlichen Vorstand ein.
Der hauptamtliche KZV-Vorstand
Amtszeit: 2005-2010
- Dr./RO Eric Banthien
- Dipl.-Kfm. Wolfgang Leischner
- Dr. Claus St. Franz
Die Aufgaben der KZV sind auf drei Geschäftsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein Vorstandsmitglied vorsteht.
Eine Übersicht über die interne Struktur erhalten Sie durch das Organigramm der KZV Hamburg.
Geschäftsbereich I
Dr./RO Eric Banthien
Vorstandsvorsitzender
- Gesundheits- und Standespolitik
- Vertragswesen
- Honorarverteilung
- Rechnungslegung/Statistik
- Widerspruchsangelegenheiten
- Disziplinarangelegenheiten
- Sozialgerichtsangelegenheiten
Geschäftsbereich II
Dr. Claus St. Franz
Stv. Vorsitzender
- Abrechnungswesen
- Gutachterwesen
- Notdienstplanung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Niederlassungsberatung
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
Geschäftsbereich III
Dipl.-Kfm. Wolfgang Leischner
3. Vorstandsmitglied
- Personalwesen
- Finanzwesen
- Mitgliederverwaltung (Assistenten, Zahnarztregister, Bedarfsplanung, Zulassungswesen)
- Informationstechnologie
- Haustechnik und Service
Satzung der KZV Hamburg
Die Aufgaben der KZV Hamburg und ihrer Organe sind in der Satzung der KZV Hamburg, in der Fassung des 3. Nachtrages vom 3.6.2009, genehmigt von der zuständigen Aufsichtsbehörde am 27.8.2009, geregelt.
Die Aufgaben der ZÄK Hamburg
Die Zahnärztekammer Hamburg vertritt die Interessen aller in Hamburg tätigen Zahnärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Zahnärzte sind damit selbst in der Lage, eigentlich staatliche Aufgaben, die die Berufsausübung betreffen, wie etwa die zahnärztliche Weiterbildung oder die Ausbildung von qualifiziertem Praxispersonal, selbst und damit sachnäher und kostengünstiger als der Staat zu erledigen. Die Interessen der Hamburger Zahnärzte in Hamburg werden über die Mitgliedschaft bei der Bundeszahnärztekammer auch auf Bundes- und europäischer Ebene wahrgenommen.
Alle Mitglieder erhalten auf vielfältige Weise Informationen über alle für ihre berufliche Tätigkeit relevanten Angelegenheiten und Entwicklungen durch Kammer-Rundschreiben, das Handbuch, Hamburger Zahnärzteblatt, die Zahnärztlichen Mitteilungen (ZM) und auch durch diese Internetpräsenz.
Niedergelassene Mitglieder erhalten zusätzliche Informationen und Unterlagen: Praxis- und GOZ-Ordner, Musterverträge, Merkblätter und Checklisten wurden für den praxisnahen Gebrauch entwickelt.
Als Mitglied der Zahnärztekammer Hamburg können Sie sich für die internen Bereiche anmelden und dort umfangreiche Informationen online abrufen und z. B. Vertragsvordrucke für Ihren Praxisbedarf herunterladen. Schauen Sie doch einfach mal hinein.
Als Mitglied erhalten Sie außerdem auf Wunsch von der gemeinsamen Pressestelle per Mail aktuelle News aus der Standespolitik in dem "Zahnletter".
Der Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg

- Der Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg (v. l.:) Dr. Thomas Clement, Konstantin von Laffert, Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Dr. Helmut Pfeffer, Dr. Thomas Einfeldt,
Der Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg
Auszug aus Hamburgisches Zahnärztegesetz vom 1. Dezember 1983:
§ 26 Zusammensetzung des Vorstands
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsident), seinem ständigen Vertreter (Vizepräsident) und drei Beisitzern. Er wird in geheimer Wahl aus der Mitte der Kammerversammlung gewählt.
(2) Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. § 20 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet eine Ersatzwahl statt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
(3) Das Nähere über die Wahl, über die Ersatzwahl für vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglieder und über die Vertretung im Falle der Verhinderung des Präsidenten und Vizepräsidenten regelt die Satzung. Eine Neuwahl des Vorstands ist schon vor Ablauf der Amtszeit vorzunehmen, wenn zwei Drittel der Mitglieder der Kammerversammlung dies verlangen.
§ 27 Aufgaben des Vorstands
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Zahnärztekammer, soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes bestimmen.
(2) Der Präsident vertritt die Zahnärztekammer.
(3) In Angelegenheiten des Versorgungswerks vertritt auch der Vorsitzende des Versorgungsausschusses des Versorgungswerks, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, die Zahnärztekammer.
(4) Urkunden, die die Zahnärztekammer vermögensrechtlich verpflichten sollen, müssen von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Präsidenten oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet werden. Urkunden, die die Zahnärztekammer in Angelegenheiten des Versorgungswerks vermögensrechtlich verpflichten sollen, müssen von zwei Mitgliedern des Versorgungsausschusses, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet werden.
Aktuelle Besetzung:
Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Präsident
Dr. Helmut Pfeffer, Vizepräsident
Dr. Thomas Clement, Beisitzer
Dr. Thomas Einfeldt, Beisitzer
Konstantin von Laffert, Beisitzer
Die Personen
Präsident: Prof. Dr. Wolfgang Sprekels
Referate:
- Gesetze, Satzungen, Ordnungen
- Zahnärztlicher Nachwuchs
- GOZ
- Hochschulfragen
Vizepräsident: Dr. Helmut Pfeffer
Referate:
- Gesetze, Satzungen, Ordnungen
- Versorgungswerk
- Röntgenverordnung
- Standespolitischer Nachwuchs
- Hochschulfragen und Fortbildung
Beisitzer: Dr. Thomas Clement
Referate:
- GOZ
- Öffentlichkeitsarbeit
Beisitzer: Dr. Thomas Einfeldt
Referate:
- Berufsbildung
- Berufsfortbildung §46 Abs. 1 BbiG
- Soziales
- Fortbildung
Beisitzer: Konstantin von Laffert
Referate:
- Zahnärztliche Berufsausübung
- Fortbildung
- Standespolitischer Nachwuchs










