Nach Stichworten geordnet erhalten Sie hier kurze Informationen der KZV Hamburg und der Zahnärztekammer Hamburg.
Klicken Sie dazu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichwortes an. Es erscheinen dann alle vorhandenen Informationen der beiden Körperschaften in Kurzform. Möchten Sie mehr lesen, folgen Sie dem Link.
Das Online-Abrechnungsportal der KZV Hamburg ist eine spezielle Website, die nur für die Übertragung von Abrechnungsinhalten gedacht ist, also für die "Online-Abrechnung"; sie ist getrennt von der gemeinsamen Website von KZV und Kammer.
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Gesetzliche Grundlagen der Kammermitgliedschaft (Auszüge):
§§ 2 und 3 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) § 3 Berufsordnung der Hamburgischen Zahnärzte § 1 Satzung der Zahnärztekammer Hamburg
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Computer werden seit vielen Jahren in der Zahnarztpraxis eingesetzt. Zumeist dienen sie der Abrechnung, sowohl der privaten als auch der vertragszahnärztlichen. Der Einsatz von Praxisprogrammen für die vertragszahnärztliche Abrechnung von KCH-Leistungen bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die KZV.
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Unter Datenträgeraustausch (DTA) können alle Arten der Übertragung von Daten zwischen Computern verschiedener Firmen oder Orte verstanden werden. Im zahnärztlichen Bereich ist damit zumeist der Datentransfer zwischen Zahnarzt und KZV oder zwischen KZV und Krankenkassen sowie zwischen den KZVen und der KZBV gemeint.
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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der bisherigen Krankenversichertenkarte (KVK). Ab dem 1.10.2011 müssen alle Zahnarztpraxen mit einem zertifizierten eGK-Lesegerät ausgestattet sein.
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Die Krankenversichertenkarte (KVK) ist der bisherige Ausweis aller bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versicherten Patienten. Sie wird aber ab dem 1.10.2011 nach und nach durch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst werden.
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Gesetzliche Grundlagen der Kammermitgliedschaft (Auszüge):
§§ 2 und 3 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) § 3 Berufsordnung der Hamburgischen Zahnärzte § 1 Satzung der Zahnärztekammer Hamburg
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Der vertragszahnärztliche Notdienst dient der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und ist eine hoheitliche und ausschließliche Aufgabe der KZV Hamburg.
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Das Online-Abrechnungsportal der KZV Hamburg ist eine spezielle Website, die nur für die Übertragung von Abrechnungsinhalten gedacht ist, also für die "Online-Abrechnung"; sie ist getrennt von der gemeinsamen Website von KZV und Kammer.
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Die Kammer bietet auf dieser Seite Tipps rund um die Einrichtung einer Website einer Zahnarztpraxis. Bei der Suche nach einem geeigneten Webdesigner kann die Kammer nicht helfen. Hier sollten Sie sich am Stammtisch oder bei Kolleginnen und Kollegen erkundigen, die eine Homepage haben.
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Computer werden seit vielen Jahren in der Zahnarztpraxis eingesetzt. Zumeist dienen sie der Abrechnung, sowohl der privaten als auch der vertragszahnärztlichen. Der Einsatz von Praxisprogrammen für die vertragszahnärztliche Abrechnung von KCH-Leistungen bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die KZV.
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Das von der Bundesregierung beschlossene Telemediengesetz TMG, das das Teledienstegesetz abgelöst hat und die begleitenden Rechtsnormen legen einige zwingende Erfordernisse für die Gestaltung einer Homepage einer Zahnarztpraxis fest.
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Computer werden seit vielen Jahren in der Zahnarztpraxis eingesetzt. Zumeist dienen sie der Abrechnung, sowohl der privaten als auch der vertragszahnärztlichen. Der Einsatz von Praxisprogrammen für die vertragszahnärztliche Abrechnung von KCH-Leistungen bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die KZV.
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Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der KZV Hamburg haben, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister der KZV Hamburg stellen ...
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Das von der Bundesregierung beschlossene Telemediengesetz TMG, das das Teledienstegesetz abgelöst hat und die begleitenden Rechtsnormen legen einige zwingende Erfordernisse für die Gestaltung einer Homepage einer Zahnarztpraxis fest.
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Das von der Bundesregierung beschlossene Telemediengesetz TMG, das das Teledienstegesetz abgelöst hat und die begleitenden Rechtsnormen legen einige zwingende Erfordernisse für die Gestaltung einer Homepage einer Zahnarztpraxis fest.
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Der vertragszahnärztliche Notdienst dient der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und ist eine hoheitliche und ausschließliche Aufgabe der KZV Hamburg.
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Dauert die Vertretung länger als eine Woche, so ist sie bei der KZV Hamburg schriftlich anzuzeigen (Vertretungsanzeige). Der Name des Vertreters sowie der Zeitraum sind anzugeben ...
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Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der KZV Hamburg haben, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister der KZV Hamburg stellen ...
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Sie möchten die vertragszahnärztliche Zulassung im Bereich der KZV Hamburg beantragen ...
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Berichte und Nachrichten
Einige Meldungen sind Mitgliedern der Zahnärztekammer Hamburg vorbehalten. Wenn der Link auf die entsprechende Unterseite nicht aktiv ist, melden Sie sich bitte als Mitglied an. Dann ist der Link aktiv.
Sie gehen nicht in den Kindergarten, sie putzen sich nie die Zähne, und trotzdem übernahm die KZV Hamburg die Patenschaft für die vier Löwenbabys von Hagenbeck. Weiter >
„Das war sooooo toll!“ Das hörte ich in meinem ersten Telefonat am Donnerstag in der Zahnärztekammer. So fange ich sehr gern meinen Arbeitstag an … Weiter >
„Frau Kh. ist eine Neupatientin und hat eine Frage zur PZR, bitte Rückruf“, so lautete die kleine Nachricht auf dem gelben Post-it mitten auf meinem Bürobildschirm. Etwas ungewöhnlich – aber warum nicht mal gleich zurückrufen? Weiter >
Die Werbung spricht von der „Geilheit des Geizes“ – Derartige Slogans scheinen Zahnärzte und Ärzte auf den Gedanken zu bringen, es der gewerblichen Wirtschaft gleichzutun. Bericht von RA Sven Hennings aus Hamburger Zahnärzteblatt 10-2011. Weiter >
Am Sonnabend, den 8. Oktober, nahmen 75 Zahnmedizinische Fachangestellte wieder einmal die Gelegenheit wahr, an einem facettenreichen Programm im Rahmen des Tages der ZFA teilzunehmen. Die Devise lautete „ein Kessel Buntes“. Weiter >
Im Juni endete nach neun Monaten die Seminarreihe für die Grundlagen der Praxisgründung und -führung, die sich an Assistenten/-innen, angestellte Zahnärzte/-innen sowie jung Niedergelassene richtete. Mehr >
AOK-Video: Vorsicht bei Zahnersatz aus dem Internet?
Die AOK informiert in einem Videobeitrag recht ausgewogen über Möglichkeiten, wie ein Patient im Internet einen Behandler für geplanten Zahnersatz finden kann. Der Beitrag, der auch unter YouTube abrufbar ist, schildert grundsätzlich das Verfahren, wie ein Heil- und Kostenplan auf einer entsprechenden Website eingestellt wird. Zahnärzte können dann für diese Behandlungssituation ein Preis-Angebot abgeben. Der Patient entscheidet nach Ablauf einer Frist, wer den Zuschlag bekommt.
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