Nach Stichworten geordnet erhalten Sie hier kurze Informationen der KZV Hamburg und der Zahnärztekammer Hamburg.
Klicken Sie dazu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichwortes an. Es erscheinen dann alle vorhandenen Informationen der beiden Körperschaften in Kurzform. Möchten Sie mehr lesen, folgen Sie dem Link.
A
- Abrechnung über das Online-Portal
Das Online-Abrechnungsportal der KZV Hamburg ist eine spezielle Website, die nur für die Übertragung von Abrechnungsinhalten gedacht ist, also für die "Online-Abrechnung"; sie ist getrennt von der gemeinsamen Website von KZV und Kammer.
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- Anmeldung bei der Kammer
Gesetzliche Grundlagen der Kammermitgliedschaft (Auszüge):
§§ 2 und 3 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH)
§ 3 Berufsordnung der Hamburgischen Zahnärzte
§ 1 Satzung der Zahnärztekammer Hamburg
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- Approbation
C
- Computer in der Zahnarztpraxis
Computer werden seit vielen Jahren in der Zahnarztpraxis eingesetzt. Zumeist dienen sie der Abrechnung, sowohl der privaten als auch der vertragszahnärztlichen. Der Einsatz von Praxisprogrammen für die vertragszahnärztliche Abrechnung von KCH-Leistungen bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die KZV.
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D
- Datenträgeraustausch (DTA)
Unter Datenträgeraustausch (DTA) können alle Arten der Übertragung von Daten zwischen Computern verschiedener Firmen oder Orte verstanden werden. Im zahnärztlichen Bereich ist damit zumeist der Datentransfer zwischen Zahnarzt und KZV oder zwischen KZV und Krankenkassen sowie zwischen den KZVen und der
KZBV gemeint.
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E
- Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (
eGK) soll die Nachfolgerin der bisherigen Krankenversichertenkarte (
KVK) sein. Sie sollte ursprünglich schrittweise eingeführt werden. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag jedoch eine Überprüfung des Projekts "elektronische Gesundheitskarte" (
eGK) festgeschrieben.
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J
- Jobvermittlung für Assistenzzahnärzte
Jobvermittlung für Assistenzzahnärzte
Wir führen folgende Vermittlungslisten:
- Stellengesuche (Assistenten und Vertreter und angestellte Zahnärzte)
- Angebote Praxisübernahme
- Gesuche Praxisübernahme/-Sozietät
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M
- Meldebestimmungen Kammer
Gesetzliche Grundlagen der Kammermitgliedschaft (Auszüge):
§§ 2 und 3 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH)
§ 3 Berufsordnung der Hamburgischen Zahnärzte
§ 1 Satzung der Zahnärztekammer Hamburg
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N
- Niederlassungsberatung für Zahnärzte
Die KZV Hamburg bietet interessierten Zahnärzten eine kostenlose Niederlassungsberatung an.
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- Notdienst
Der vertragszahnärztliche Notdienst dient der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und ist eine hoheitliche und ausschließliche Aufgabe der KZV Hamburg.
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O
- Online-Portal
Das Online-Abrechnungsportal der KZV Hamburg ist eine spezielle Website, die nur für die Übertragung von Abrechnungsinhalten gedacht ist, also für die "Online-Abrechnung"; sie ist getrennt von der gemeinsamen Website von KZV und Kammer.
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P
- Pflicht zur fachlichen Fortbildung
Gemäß § 95 d SGB V ist jeder Zahnarzt zur fachlichen Fortbildung verpflichtet ...
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- Praxis-Homepage (Tipps)
Die Kammer bietet auf dieser Seite Tipps rund um die Einrichtung einer Website einer Zahnarztpraxis. Bei der Suche nach einem geeigneten Webdesigner kann die Kammer nicht helfen. Hier sollten Sie sich am Stammtisch oder bei Kolleginnen und Kollegen erkundigen, die eine Homepage haben.
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- Praxisbörse
- Praxiscomputer
Computer werden seit vielen Jahren in der Zahnarztpraxis eingesetzt. Zumeist dienen sie der Abrechnung, sowohl der privaten als auch der vertragszahnärztlichen. Der Einsatz von Praxisprogrammen für die vertragszahnärztliche Abrechnung von KCH-Leistungen bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die KZV.
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- Praxishomepage
Das von der Bundesregierung beschlossene Telemediengesetz TMG, das das Teledienstegesetz abgelöst hat und die begleitenden Rechtsnormen legen einige zwingende Erfordernisse für die Gestaltung einer Homepage einer Zahnarztpraxis fest.
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- Praxisprogramm
Computer werden seit vielen Jahren in der Zahnarztpraxis eingesetzt. Zumeist dienen sie der Abrechnung, sowohl der privaten als auch der vertragszahnärztlichen. Der Einsatz von Praxisprogrammen für die vertragszahnärztliche Abrechnung von KCH-Leistungen bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die KZV.
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R
- Registereintragung
Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der KZV Hamburg haben, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister der KZV Hamburg stellen ...
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- Rente
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg
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T
- Teledienstgesetz
Das von der Bundesregierung beschlossene Telemediengesetz TMG, das das Teledienstegesetz abgelöst hat und die begleitenden Rechtsnormen legen einige zwingende Erfordernisse für die Gestaltung einer Homepage einer Zahnarztpraxis fest.
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- Telemediengesetz
Das von der Bundesregierung beschlossene Telemediengesetz TMG, das das Teledienstegesetz abgelöst hat und die begleitenden Rechtsnormen legen einige zwingende Erfordernisse für die Gestaltung einer Homepage einer Zahnarztpraxis fest.
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V
- Versorgungswerk
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg
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- Vertragszahnärztlicher Notdienst
Der vertragszahnärztliche Notdienst dient der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und ist eine hoheitliche und ausschließliche Aufgabe der KZV Hamburg.
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- Vertreter / Vertretungsanzeige
Dauert die Vertretung länger als eine Woche, so ist sie bei der KZV Hamburg schriftlich anzuzeigen (Vertretungsanzeige). Der Name des Vertreters sowie der Zeitraum sind anzugeben ...
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Einige Meldungen sind Mitgliedern der Zahnärztekammer Hamburg vorbehalten. Wenn der Link auf die entsprechende Unterseite nicht aktiv ist, melden Sie sich bitte als Mitglied an. Dann ist der Link aktiv.
Das Politbarometer der Hamburger Zahnärzte hat erheblichen Zuwachs bekommen. Die Ergebnisse der Februarbefragung lesen Sie hier. Mehr >
Zwischen „Digger-äeh“ und „was soll ich werden“?
Am 25./26. Februar öffnete die Messe EINSTIEG ihre Pforten. Mehr >
Die AOK informiert in einem Videobeitrag recht ausgewogen über Möglichkeiten, wie ein Patient im Internet einen Behandler für geplanten Zahnersatz finden kann. Der Beitrag, der auch unter YouTube abrufbar ist, schildert grundsätzlich das Verfahren, wie ein Heil- und Kostenplan auf einer entsprechenden Website eingestellt wird. Zahnärzte können dann für diese Behandlungssituation ein Preis-Angebot abgeben. Der Patient entscheidet nach Ablauf einer Frist, wer den Zuschlag bekommt.
Link auf AOK-Beitrag: Neue Zähne online?
Die SAT.1-Gesundheitsreporterin zeigte in ihrem Beitrag am 4. Dezember auf, welche Erfahrungen ein Patient auf der Suche nach billigem Zahnersatz haben kann. Mehr >
Am Donnerstag, 3. Dezember, tagte die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Hamburg. Mehr >
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Jeder neunte Beschäftigte in Deutschland arbeitet im Gesundheitswesen.
„Wir haben einer verpflichtenden Online-Anbindung der Arzt- bzw. Zahnarztpraxen mitnichten...
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