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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Pflichtangaben auf der Homepage

Jede Homepage einer Praxis muss ein Impressum haben. Dort muss, soweit die Praxis verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der Datenschutzbeauftragte mit seinen Kontaktdaten aufgeführt sein. Werden in einer Praxis regelmäßig mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail auf der Homepage, z. B. im Impressum aufzuführen.

Weiter muss die Homepage Datenschutzbestimmungen enthalten. Werden auf der Homepage personenbezogene Daten gespeichert, was wohl bei jeder Homepage der Fall sein wird, müssen Datenschutzbestimmungen bzw. eine Datenschutzerklärung aufgeführt werden. Diese muss auf die individuellen Inhalte der jeweiligen Homepage abgestimmt sein. Sprechen Sie Ihren Webdesigner auf die für Ihre Homepage passende Formulierung an.

Weiter ist es sinnvoll, einen Haftungsausschuss, einen Ausschluss der Haftung für Links und einen Urheberrechtshinweis aufzunehmen.

Downloads

Zahnheilkundegesetz
Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe
GOZ PDF 630 KB
Berufsordnung PDF 103 KB
Hinweise gemäß Telemediengesetz PDF 105 KB