Fachinformationen A-Z
Nach Stichworten geordnet erhalten Sie hier kurze Informationen der KZV Hamburg und der Zahnärztekammer Hamburg.
Klicken Sie dazu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichwortes an. Es erscheinen dann alle vorhandenen Informationen der beiden Körperschaften in Kurzform. Möchten Sie mehr lesen, folgen Sie dem Link.
Kammer/KZV A-Z
Infos von A - Z
Vertreter / Vertretungsanzeige
Dauert die Vertretung länger als eine Woche, so ist sie bei der KZV Hamburg schriftlich anzuzeigen. Der Name des Vertreters sowie der Zeitraum sind anzugeben.
Antragsformulare (Vertretungsanzeige und Anlage zur Vertretungsanzeige) stehen als Download zur Verfügung.
Es ist nicht gestattet, einen Vertreter regelmäßig tageweise (weniger als eine Woche) einzusetzen, um damit die Meldepflicht zu umgehen.
Der Vertreter eines Vertragszahnarztes ist an dessen Stelle tätig. Der Vertragszahnarzt kann sich durch einen anderen Vertragszahnarzt vertreten lassen oder durch einen Zahnarzt, der eine mindestens einjährige Tätigkeit in unselbstständiger Stellung als Assistent (in einer Praxis oder Klinik, bei der Bundeswehr) abgeleistet hat.
Vertretung durch einen anderen Vertragszahnarzt:
Die Vertretungsanzeige wird zur Kenntnis genommen.
Vertretung in der eigenen Praxis durch den derzeitigen Assistenten oder einen anderen Zahnarzt:
Die KZV Hamburg prüft, ob der Vertreter die Voraussetzung erfüllt (Vorlage der Approbation oder Berufserlaubnis, mindestens einjährige Tätigkeit). Bei positivem Ergebnis wird die Vertretung (bis zu drei Monaten) genehmigt mit dem Vermerk, dass der Vertreter in dem angegebenen Zeitraum mit dem Zusatz "i.V." unterschreiben darf.
Ist eine Vertretung über die Dauer von drei Monaten hinaus erforderlich, ist der entsprechende Nachweis über die Notwendigkeit beizubringen (z. B. ärztliches Attest).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Zahnarzt in der Eigenschaft als Vorbereitungsassistent, Weiterbildungsassistent und "Assistent" keine Unterschriften leisten darf.
Lediglich Entlastungsassistenten dürfen Unterschriften leisten, wenn sie hierzu ausdrücklich bevollmächtigt werden. Auf Wunsch wird eine entsprechende Erklärung vorbereitet und zugeschickt.
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Berichte und Nachrichten
Einige Meldungen sind Mitgliedern der Zahnärztekammer Hamburg vorbehalten. Wenn der Link auf die entsprechende Unterseite nicht aktiv ist, melden Sie sich bitte als Mitglied an. Dann ist der Link aktiv.
Die Berufsschule W4 und die Zahnärztekammer Hamburg verabschiedeten am 7. Juli 2010 rund 200 fertige ZFAs in den Beruf. Mehr >
Am 18. Juni fand in Hamburg die erste interdisziplinäre Fachpressekonferenz der Initiative „Gesund im Mund bei Diabetes“ statt. Mehr >
Am 2. Juni fand turnusgemäß eine Sitzung der Vertreterversammlung der KZV Hamburg statt. Mehr >
Der 60. Wissenschaftliche Kongress der Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fand Ende April in Hamburg statt. Mehr >
Nach einem Rundgang über das UKE-Gelände und dem Besuch der Zahnklinik gründeten am Sonnabend, 24. April, ehemalige Zahnmedizin-Studenten eine Alumni-Vereinigung. Mehr >
Am Sonnabend, 24. April, trafen sich um 10:30 Uhr dreißig Kolleginnen und Kollegen, um unter der sachkundigen Führung von Prof. Dr. med. Adolf-Friedrich Holstein, ehemals Direktor des Anatomischen Instituts und vielen Zahnmedizinern aus der Anatomie-Vorlesung bekannt, neue und alte Gebäude auf dem UKE-Gelände anzuschauen. Mehr >
AOK-Video: Vorsicht bei Zahnersatz aus dem Internet?
Die AOK informiert in einem Videobeitrag recht ausgewogen über Möglichkeiten, wie ein Patient im Internet einen Behandler für geplanten Zahnersatz finden kann. Der Beitrag, der auch unter YouTube abrufbar ist, schildert grundsätzlich das Verfahren, wie ein Heil- und Kostenplan auf einer entsprechenden Website eingestellt wird. Zahnärzte können dann für diese Behandlungssituation ein Preis-Angebot abgeben. Der Patient entscheidet nach Ablauf einer Frist, wer den Zuschlag bekommt.
Link auf AOK-Beitrag: Neue Zähne online?
Aktuelles
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Presseinfo: Lauter Protest in der Sitzung der Vertreterversammlung
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"Markt": Info zu Zahnzusatzversicherungen
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