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Fachinformationen A-Z

Nach Stichworten geordnet erhalten Sie hier kurze Informationen der KZV Hamburg und der Zahnärztekammer Hamburg.

Klicken Sie dazu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichwortes an. Es erscheinen dann alle vorhandenen Informationen der beiden Körperschaften in Kurzform. Möchten Sie mehr lesen, folgen Sie dem Link.

Kammer/KZV A-Z

Infos von A - Z

telemediengesetz

Downloads

Zahnheilkundegesetz

Hamburgisches Zahnärztegesetz

GOZ

Berufsordnung

Hinweise für Zahnärzte

Die Kammer empfiehlt jedoch Ergänzungen - unter Ausschluss jedweder Haftung - vorzunehmen, schon allein um vor den Aktivitäten einschlägiger Abmahnvereine geschützt zu sein. Die Sache sollte sich mit vertretbarem Aufwand realisieren lassen.

Nach § 5 TMG müssen auf der Homepage Angaben zu folgenden Punkten erfolgen:

  1. Name und Praxisanschrift

  2.  Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist (z.B. Bundesrepublik Deutschland)

  3.  Angaben zur elektronischen und unmittelbaren Kontaktaufnahme (z.B. E-Mail-Adresse)

  4.  Angaben zur zuständigen Zahnärztekammer Hamburg: (Möllner Landstraße 31, 22111 Hamburg, Telefon (040) 73 34 05-0, Fax (040) 7 32 58 28, Mail: info@zaek-hh.de)

  5.  ggf. Partnerschaftsregister-Nummer

  6.  Benennung des Zahnheilkundegesetzes, des Hamburgischen Zahnärztegesetzes, der Berufsordnung, der GOZ und Hinweis zu deren Zugänglichkeit (siehe unten)

  7. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.

Zahnärzte, die eine eigene Homepage unterhalten, können diese Angaben in einer gesonderten Rubrik etwa mit der Überschrift Angaben gem. § 6 Teledienstegesetz machen. Sie können diese Informationen jedoch auch passend zur Gestaltung der Seite einstreuen. Die Punkte 1, 3 und 5 dürften ohnehin schon erfüllt sein, Punkt 2 sollte ggf. bei der Vorstellung des Praxisinhabers ergänzen werden.

Die Punkte 4 und 6 können die betreffenden Zahnärzte mit einem Hinweis oder besser noch einem Link auf diese erledigen. Dort finden informationssuchende Patienten die Gesetze und die Berufsordnung.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an die Einrichtung einer eigenen Praxis-Homepage denken, sollten sich von dieser neuen Regelung nicht abhalten lassen.



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Berichte und Nachrichten

Hier finden Sie Berichte und Nachrichten in erster Linie aus KZV und Zahnärztekammer Hamburg. Weiter >

AOK-Video: Vorsicht bei Zahnersatz aus dem Internet?

Die AOK informiert in einem Videobeitrag recht ausgewogen über Möglichkeiten, wie ein Patient im Internet einen Behandler für geplanten Zahnersatz finden kann. Der Beitrag, der auch unter YouTube abrufbar ist, schildert grundsätzlich das Verfahren, wie ein Heil- und Kostenplan auf einer entsprechenden Website eingestellt wird. Zahnärzte können dann für diese Behandlungssituation ein Preis-Angebot abgeben. Der Patient entscheidet nach Ablauf einer Frist, wer den Zuschlag bekommt.

Link auf AOK-Beitrag: Neue Zähne online?

Ältere Berichte >

Aktuelles

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24. April 2012

KZBV: Vorsorge verbessern – Leistungen der Krankenkassen ausbauen

Anlässlich der Veröffentlichung des Barmer GEK Zahnreportes 2012 erklärt der Vorsitzende des...

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11. Januar 2012

Am Freitag, 13.1.: 43. Hamburger Zahnärzteball

Hamburger Zahnärzteball 2012Am Freitag, 13. Januar, im „Atlantic Hotel Hamburg“Der 43. Hamburger...

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10. Januar 2012

25 Jahre im Amt: Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Präsident der Zahnärztekammer Hamburg

Der Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, Prof. Dr. Wolfgang Sprekels (67), ist am 13. Januar 2012...

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