Fachinformationen A-Z
Nach Stichworten geordnet erhalten Sie hier kurze Informationen der KZV Hamburg und der Zahnärztekammer Hamburg.
Klicken Sie dazu den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichwortes an. Es erscheinen dann alle vorhandenen Informationen der beiden Körperschaften in Kurzform. Möchten Sie mehr lesen, folgen Sie dem Link.
Kammer/KZV A-Z
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Hinweise für Zahnärzte
Die Kammer empfiehlt jedoch Ergänzungen - unter Ausschluss jedweder Haftung - vorzunehmen, schon allein um vor den Aktivitäten einschlägiger Abmahnvereine geschützt zu sein. Die Sache sollte sich mit vertretbarem Aufwand realisieren lassen.
Nach § 5 TMG müssen auf der Homepage Angaben zu folgenden Punkten erfolgen:
Name und Praxisanschrift
Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist (z.B. Bundesrepublik Deutschland)
Angaben zur elektronischen und unmittelbaren Kontaktaufnahme (z.B. E-Mail-Adresse)
Angaben zur zuständigen Zahnärztekammer Hamburg: (Möllner Landstraße 31, 22111 Hamburg, Telefon (040) 73 34 05-0, Fax (040) 7 32 58 28, Mail: info@zaek-hh.de)
ggf. Partnerschaftsregister-Nummer
Benennung des Zahnheilkundegesetzes, des Hamburgischen Zahnärztegesetzes, der Berufsordnung, der GOZ und Hinweis zu deren Zugänglichkeit (siehe unten)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
Zahnärzte, die eine eigene Homepage unterhalten, können diese Angaben in einer gesonderten Rubrik etwa mit der Überschrift Angaben gem. § 6 Teledienstegesetz machen. Sie können diese Informationen jedoch auch passend zur Gestaltung der Seite einstreuen. Die Punkte 1, 3 und 5 dürften ohnehin schon erfüllt sein, Punkt 2 sollte ggf. bei der Vorstellung des Praxisinhabers ergänzen werden.
Die Punkte 4 und 6 können die betreffenden Zahnärzte mit einem Hinweis oder besser noch einem Link auf diese erledigen. Dort finden informationssuchende Patienten die Gesetze und die Berufsordnung.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an die Einrichtung einer eigenen Praxis-Homepage denken, sollten sich von dieser neuen Regelung nicht abhalten lassen.
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Hier finden Sie Berichte und Nachrichten in erster Linie aus KZV und Zahnärztekammer Hamburg. Weiter >
AOK-Video: Vorsicht bei Zahnersatz aus dem Internet?
Die AOK informiert in einem Videobeitrag recht ausgewogen über Möglichkeiten, wie ein Patient im Internet einen Behandler für geplanten Zahnersatz finden kann. Der Beitrag, der auch unter YouTube abrufbar ist, schildert grundsätzlich das Verfahren, wie ein Heil- und Kostenplan auf einer entsprechenden Website eingestellt wird. Zahnärzte können dann für diese Behandlungssituation ein Preis-Angebot abgeben. Der Patient entscheidet nach Ablauf einer Frist, wer den Zuschlag bekommt.
Link auf AOK-Beitrag: Neue Zähne online?
Aktuelles
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KZBV: Vorsorge verbessern – Leistungen der Krankenkassen ausbauen
Anlässlich der Veröffentlichung des Barmer GEK Zahnreportes 2012 erklärt der Vorsitzende des...
Am Freitag, 13.1.: 43. Hamburger Zahnärzteball
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25 Jahre im Amt: Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Präsident der Zahnärztekammer Hamburg
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