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Gutachtertagung

Psychosomatische Aspekte in der Prothetik

Qualitätssicherung ist in aller Munde und somit auch von Bedeutung für die Tätigkeit der Gutachter. In regelmäßigen Abständen finden daher Fortbildungsveranstaltungen für die Privatgutachter und Gerichtsgutachter in der Kammer statt.

Auf sehr großes Interesse bei den Gutachtern stieß das Thema dieses Nachmittags, fast alle waren gekommen. Auch der Gutachterreferent der KZV, Dr. Claus St. Franz nahm an der Veranstaltung teil. Die Referentin, Privatdozentin Dr. Anne Wolowski von der Universität Münster, zeigte, dass die hohen Erwartungen an ihren Vortrag berechtigt waren. Unter dem Titel „Psychosomatische Aspekte in der zahnärztlichen Prothetik und ihre Behandlung im zahnärztlichen Gutachten“ gab sie fundierte Erkenntnisse und Erfahrungen aus ihrer langjährigen Tätigkeit an der Universität wie auch als Gerichtsgutachterin im Umgang mit dem „schwierigen Patienten“ weiter.

Wo liegen die Gründe für die Unzufriedenheit von Patienten mit ihrem neuen Zahnersatz, der fachlich nicht zu beanstanden ist? Dr. Wolowski nannte mögliche Ursachen. Häufig werden die hohen Erwartungen, mit denen der Patient bei seinem Zahnarzt erscheint, nicht ausreichend thematisiert. Führt das Patientengespräch vor der Behandlung nicht dazu, dass die teilweise zu hoch gesteckten Erwartungen und Hoffnungen des Patienten deutlich werden, ist bereits ein Misserfolg möglich.

Meint der Zahnarzt zum Beispiel, dass es dem älteren männlichen Patienten überwiegend auf die Funktion des Ersatzes und weniger auf die Ästhetik ankommt, unterliegt er damit möglicherweise einem Irrtum. Studien zeigen, dass auch in dieser Patientengruppe viel Wert auf Ästhetik gelegt wird. Die nicht erfüllten Erwartungen können trotz fachlich nicht zu beanstandender Versorgung zum Auslöser von Problemen werden.

Auch die häufig anzutreffende Vorstellung des Patienten, „mein“ Zahnarzt kann mein Problem mit seiner Behandlung lösen, kann zu großen Schwierigkeiten führen, wenn das Problem nicht allein im somatischen Bereich liegt. Tritt der gewünschte Erfolg trotz fachlich einwandfreier Versorgung nicht ein, wird die Enttäuschung möglicherweise so groß, dass sich der Patient vom Behandler beleidigt oder verletzt fühlt. Dem Behandler wird die Schuld für den Misserfolg zugeschrieben. Mit dem angestrebten Gutachten will er es seinem Zahnarzt „mal so richtig zeigen“.

Die aufgeführten Beispiele sollten zeigen, wie wichtig es für den Gutachter ist, auch solche Ursachen für einen möglichen Misserfolg einer Behandlung zu erkennen, der fachlich nicht zu begründen ist. Es wurde aus den Ausführungen deutlich, welche Anzeichen auf somatoforme Beschwerden des Patienten hinweisen können. Es wurde aber auch gezeigt, dass der Verzicht auf eine gründliche Diagnostik bei dem „schwierigen Patienten“ schwerwiegende Folgen haben kann, denn es gibt nicht nur „gesunde Kranke“, sondern auch „kranke Kranke“.

Wie soll nun der Gutachter mit seinen Feststellungen umgehen? Die Hauptaufgabe bleibt die fachliche Beurteilung der zahnmedizinischen Versorgung. Dadurch ist der Hinweis auf die im Rahmen seiner Anamnese festgestellten Auffälligkeiten nicht ausgeschlossen. Ebenfalls kann er darstellen, ob die vom Patienten vorgetragenen Beschwerden aufgrund der organischen Befunde nachvollziehbar sind. Allerdings verbietet es sich für ihn, fachfremde Diagnosen zu stellen.

Die sich dem Vortrag anschließende Diskussion ließ keine Fragen unbeantwortet. Für alle Teilnehmer war der Nachmittag eine Bereicherung und eine sehr gute Unterstützung bei ihrem Bemühen um eine sachgerechte Beurteilung schwieriger Behandlungsfälle.

Dr. Klaus-Peter Buhtz, Gutachterreferent

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Vor der Gutachtertagung (von links): Dr. Buhtz, PD Dr. Wolowski, Dr. Franz (KZV) und Dr. Herre
PD Dr. Wolowski
Vor der Tagung
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