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Gremien der Zahnärztekammer Hamburg

Ausbildungsberater Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit Rechnungsprüfungsausschuss
Beirat des NFi Praxisberatungsausschuss Referate (außerhalb des Vorstandes)
Berufsbildungsausschuss Praxisbewertungsausschuss Sachverständigenkommission der Zahnärztekammer Hamburg zur Überprüfung ausländischer zahnmedizinischer Ausbildung
Bezirksgruppen Praxismitarbeiterausschuss Sachverständige vor Gericht
Delegiertenversammlung Privatgutacher Schlichtungsausschuss
Delegierte zur BZÄK-Bundesversammlung Prüfungsausschuss Kieferorthopädie Schlichtungsausschuss/ZFA
Ehrenamtliche Richter der Berufsgerichte Prüfungsausschuss Oralchirurgie Versorgungsausschuss
Fortbildungsausschuss Prüfungsausschuss Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) Vorstand
Geschäftsverteilungsplan Vorstand Prüfungsausschuss Zahnmedizinische Fachangestellte Widerspruchsausschuss
Haushaltsausschuss Prüfungsausschuss Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) Zahnärztliche Stelle (Röntgen)

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Prüfungsausschuss Zahnmedizinische Fachangestellte

Berufsbildungsgesetz vom 14.08.1969 §§ 36, 37
Amtszeit: 01.10.2010 - 30.09.2014

Berufsbildungsgesetz


§ 36
Für die Abnahme der Abschlussprüfung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten.

§ 37
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftrage der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter.

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