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Vorwort zur Neuauflage 2010

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege, 

Ende 2010 läuft die vierjährige Übergangsfrist zur Einrichtung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in unseren Praxen ab. Ab 2011 ist die KZV verpflichtet, jährlich mindestens 2 % zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Do­kumentation ihres Qualitätsmanagements aufzufordern. 

Die Zahnärztekammer hat Ihnen bereits sehr früh, in den Jahren 2007 und 2008, eine CD zum Qualitätsmanagement in der zahnärztlichen Praxis erarbeitet und zur Verfügung gestellt, mit der Sie sich auf diese Pflicht einstellen konnten. 

Wir haben auf die CD viele positive Reaktionen und Anregungen erhalten, die wir in diese dritte Auflage, wiederum in enger Abstimmung mit der KZV, eingearbeitet haben. 

Die neue QM-CD schicken wir Ihnen mit Erläuterungen zur Handhabung, da uns hierzu in der Vergangenheit viele Fragen erreichten. Auf der CD finden Sie, wie gewohnt, den QM-Leitfaden sowie die Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, Checklisten etc., die Sie für die tägliche Arbeit in Ihrer Praxis benötigen. Alle Änderungen/Ergänzungen können Sie sich unter dem Menüpunkt „Aktualisierungen“ anschauen.

Das Kernstück der CD ist das neue Musterpraxishandbuch, das Ihnen eine Anleitung gibt, ein in der QM-Richtlinie benanntes „Instrument“ für Ihre Praxisorganisation zu erstellen. Das Musterpraxishandbuch erhalten Sie auch in Papierform, um Ihnen plastisch und anschaulich Schritt für Schritt zu erläutern, wie Sie zu Ihrem QM-System kommen und so die Vorgaben der Qualitätsmanagementrichtlinie erfüllen und dies dokumentieren können. Sie werden dabei sicher feststellen, dass Sie viele Dinge schon gemacht haben, die Sie nun in das QM-System integrieren können. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Arbeit mit unserer QM-CD. 

      Konstantin von Laffert
Referent für Praxisführung im Vorstand

      Prof. Dr. Wolfgang Sprekels
Präsident der Zahnärztekammer Hamburg     

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