Assistenten und Vertreter
Wichtiger Hinweis zur Erteilung von Genehmigungen
Gemäß § 32 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte darf ein Vertragszahnarzt einen Assistenten oder Vertreter nur mit vorheriger Genehmigung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beschäftigen.
Es gibt bei der Erteilung einer Assistenten- und Vertretungsgenehmigung keine Ausnahme für eine rückwirkende Genehmigung.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der Planung zur Einstellung eines Assistenten oder der Beschäftigung eines Vertreters telefonisch von unseren zuständigen Mitarbeitern beraten zu lassen.
Ergänzende Vorschriften
zur Beschäftigung von Assistenten und Vertretern finden Sie in den
Bei der Suche nach einem Assistenten oder Vertreter kann Ihnen die Zahnärztekammer Hamburg mit einer Liste behilflich sein. Dort gibt es auch entsprechende Musterverträge.
Ansprechpartner
Nicole Ernst
Tel: (040) 36 14 7-182
Fax:(040) 36 14 71 11
E-Mail-Kontakt
Sabine Hella
Tel: (040) 36 14 7-181
Fax:(040) 36 14 71 11
E-Mail-Kontakt
Antragsformulare
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