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Bedarfsplan

Der Landesausschuss beschloss am 25.7.2011

"Nach Prüfung der Bedarfszahlen des Bedarfsplanes, Stand 31.12.2010, beschließt der Landesausschuss, dass eine bestehende oder drohende Unterversorgung nach § 16 Z-ZV für keinen Planungsbereich festgestellt wird."

Für die Ermittlung der vertragszahnärztlichen Versorgung wurde die Verhältniszahl 1 : 1.280 zugrunde gelegt. Bei der kieferorthopädischen Versorgung wurde die Verhältniszahl gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von 1 : 16.000 auf 1 : 4.000 geändert. Die Bezugsgröße ist nunmehr die Bevölkerungsgruppe der 0 bis 18-jährigen.

Detaillierte Informationen über den

a) vertragszahnärztlichen Versorgungsgrad (Planungsblatt B)

und/oder den

b) kieferorthopädischen Versorgungsgrad (Planungsblatt C)

in den einzelnen Ortsteilen im Bereich der KZV Hamburg können Sie den aktuellen

  • Bedarfsplänen, Stand: 31.12.2010,

entnehmen.


< Berufsausübung

Ansprechpartner

Susanne Oetzmann-Groß *
Tel: (040) 36 14 7- 173
(* Mo, Mi, Do vormittags)
Fax:(040) 36 44 70
E-Mail-Kontakt

Andrea Gehendges
Tel: (040) 36 14 7- 176 
Fax:(040) 36 44 70
E-Mail-Kontakt


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