Bedarfsplan
Der Landesausschuss beschloss am 25.7.2011
"Nach Prüfung der Bedarfszahlen des Bedarfsplanes, Stand 31.12.2010, beschließt der Landesausschuss, dass eine bestehende oder drohende Unterversorgung nach § 16 Z-ZV für keinen Planungsbereich festgestellt wird."
Für die Ermittlung der vertragszahnärztlichen Versorgung wurde die Verhältniszahl 1 : 1.280 zugrunde gelegt. Bei der kieferorthopädischen Versorgung wurde die Verhältniszahl gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von 1 : 16.000 auf 1 : 4.000 geändert. Die Bezugsgröße ist nunmehr die Bevölkerungsgruppe der 0 bis 18-jährigen.
Detaillierte Informationen über den
a) vertragszahnärztlichen Versorgungsgrad (Planungsblatt B)
und/oder den
b) kieferorthopädischen Versorgungsgrad (Planungsblatt C)
in den einzelnen Ortsteilen im Bereich der KZV Hamburg können Sie den aktuellen
entnehmen.
Ansprechpartner
Susanne Oetzmann-Groß *
Tel: (040) 36 14 7- 173
(* Mo, Mi, Do vormittags)
Fax:(040) 36 44 70
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