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Fachliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V: - Sie fragen - wir antworten:

  • Wer ist im Sinne des § 95 d SGB V gegenüber der KZV Hamburg nachweispflichtig?

  • Wann und in welcher Form muss der Nachweis bei der KZV Hamburg eingereicht werden?

  • Ich habe mehr als 125 Fortbildungspunkte. Was geschieht mit den überzähligen Punkten?

  • Was ist die Grundlage für die Punktebewertung?

  • Wie lange müssen die Nachweise aufbewahrt werden?

  • Ich weiß nicht, wann mein Fünfjahreszeitraum abgelaufen ist. Erinnert mich die KZV an die Abgabetermin?

  • Wie überprüft die KZV Hamburg meine Angaben auf dem Meldebogen?

  • Welche Konsequenzen ergeben sich für mich, wenn ich keinen oder nur einen unvollständigen Fortbildungsnachweise bei der KZV Hamburg einreiche?

  • Wann bekomme ich wieder eine ungekürzte Auszahlung?

  • Wie werden angestellte Zahnärzte geprüft?

  • Wie werden die Zahnärzte in einer Berufsausübungsgemeinschaft geprüft?

  • Muss auch ein Assistent den Nachweis erbringen?

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