Fachliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V: - Sie fragen - wir antworten:
- Wer ist im Sinne des § 95 d SGB V gegenüber der KZV Hamburg nachweispflichtig?
- Wann und in welcher Form muss der Nachweis bei der KZV Hamburg eingereicht werden?
- Ich habe mehr als 125 Fortbildungspunkte. Was geschieht mit den überzähligen Punkten?
- Was ist die Grundlage für die Punktebewertung?
- Wie lange müssen die Nachweise aufbewahrt werden?
- Ich weiß nicht, wann mein Fünfjahreszeitraum abgelaufen ist. Erinnert mich die KZV an die Abgabetermin?
- Wie überprüft die KZV Hamburg meine Angaben auf dem Meldebogen?
- Welche Konsequenzen ergeben sich für mich, wenn ich keinen oder nur einen unvollständigen Fortbildungsnachweise bei der KZV Hamburg einreiche?
- Wann bekomme ich wieder eine ungekürzte Auszahlung?
- Wie werden angestellte Zahnärzte geprüft?
- Wie werden die Zahnärzte in einer Berufsausübungsgemeinschaft geprüft?
- Muss auch ein Assistent den Nachweis erbringen?
