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Voraussetzungen zur Eintragung in das Zahnarztregister

Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der KZV Hamburg haben, können Sie den Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister der KZV Hamburg stellen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  1. die Approbation
  2. die Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit.

Mindestens sechs Monate der Vorbereitungszeit sind bei einem Vertragszahnarzt abzuleisten, drei dieser sechs Monate können durch eine Tätigkeit von gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzt werden. Es bleiben also immer mindestens drei Monate bei einem Vertragszahnarzt.

Die übrigen 18 Monate können in unselbstständiger Stellung natürlich auch bei einem Vertragszahnarzt, ersatzweise in

  • Universitätszahnkliniken
  • Zahnstationen eines Krankenhauses oder
  • Zahnstationen des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der
  • Bundeswehr oder in
  • Zahnkliniken

abgeleistet werden.

Die Vorbereitungszeit soll ganztags abgeleistet werden.

Halbtagstätigkeiten von mindestens 16 Stunden bis 30 Stunden wöchentlich werden zur Hälfte auf die Vorbereitungszeit angerechnet.

Hinweise zum Antrag auf Registereintragung

Für den Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister der KZV Hamburg werden folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt: 

  • Geburtsurkunde (ausländische Geburtsurkunden mit deutscher Übersetzung)
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis/Reisepass)
  • Approbationsurkunde/n als Zahnärztin/Zahnarzt, Ärztin/Arzt 
  • Promotionsurkunde/n als Zahnärztin/Zahnarzt, Ärztin/Arzt
  • Anerkennungsurkunde/n für die Fachgebietsbezeichnung/en 
  • Lückenlose Aufstellung der zahnärztlichen Tätigkeiten seit der Approbation mit den dazugehörigen Nachweisen
  • Einzugsermächtigung (zur Zeit 10,-- EUR, ab 1.4.2012 = 20,-- EUR monatl. Festbetrag für nicht zugelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte)

Bitte beachten Sie:

Die Eintragung in das Zahnarztregister erfolgt nur, wenn alle erforderlichen Unterlagen/Gebühren bei der KZV Hamburg eingegangen sind.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen persönlich während der Geschäftszeiten bei der KZV Hamburg abzugeben. Entsprechende Kopien können bei Vorlage von Originalunterlagen durch die KZV angefertigt werden.

Für die persönliche Abgabe Ihrer Unterlagen empfehlen wir eine vorherige telefonische Anmeldung. 

< Berufsausübung

Ansprechpartner

Susanne Oetzmann-Groß *
Tel: (040) 36 14 7- 173
(* Mo, Mi, Do vormittags)
Fax:(040) 36 44 70
E-Mail-Kontakt

Andrea Gehendges
Tel: (040) 36 14 7- 176 
Fax:(040) 36 44 70
E-Mail-Kontakt


Antragsformulare

  • Registerantrag

incl. Aufstellung der zahnärztlichen Tätigkeiten
Einzugsermächtigung

Bankverbindung

Die Antragsgebühren in Höhe vom 100,-- EUR überweisen Sie bitte auf das Konto der KZV Hamburg bei der

Deutschen Apotheker-
und Ärztebank

  • BLZ 300 606 01
  • Kto-Nr. 000 123 5435

Stichwort: "Zahnarztregister"

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