Rund um die vertragszahnärztliche Zulassung
Mit der Erteilung der Zulassung durch den paritätisch mit Zahnärzten und Krankenkassenvertretern besetzten Zulassungsausschuss sind Sie zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Hamburg berechtigt und verpflichtet.
Rechtliche Grundlagen
Berufsausübungsmöglichkeiten (detaillierte Erläuterungen ...)
Grundsätzlich ist die vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich in eigener Praxis auszuüben. Folgende Berufsausübungsmöglichkeiten bieten sich an:
- Einzelpraxis
- Berufsausübungsgemeinschaft am selben Ort (BAG)
- Berufsausübungsgemeinschaft an unterschiedlichen Orten,
auch KZV-übergreifend (ÜBAG) - Praxisgemeinschaft
- Zweigpraxen
- Beschäftigung als Angestellter Zahnarzt bei einem Vertragszahnarzt
Detaillierte Informationen über die einzelnen Möglichkeiten zur Berufsausübung und den Unterschieden erhalten Sie von unseren zuständigen Mitarbeitern.
Ferner können Sie zu diesem Thema auch unsere kostenlose Niederlassungsberatung in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner
Nicole Ernst
Tel: (040) 36 14 7-182
Fax:(040) 36 14 71 11
E-Mail-Kontakt
Sabine Hella
Tel: (040) 36 14 7-181
Fax:(040) 36 14 71 11
E-Mail-Kontakt
Anträge und Termine
Bankverbindung
Antragsgebühren überweisen Sie bitte auf das Konto der KZV Hamburg bei der
Deutschen Apotheker-
und Ärztebank
- BLZ 300 606 01
- Kto-Nr. 000 123 5435
