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Sie befinden sich hier: Zahnarzt & Team » KZV Hamburg » Berufsausübung » Zulassung

Rund um die vertragszahnärztliche Zulassung

Mit der Erteilung der Zulassung durch den paritätisch mit Zahnärzten und Krankenkassenvertretern besetzten Zulassungsausschuss sind Sie zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Hamburg berechtigt und verpflichtet.

Rechtliche Grundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V)
  • Zulassungsverordnung für Zahnärzte (Z-ZV)
  • Zahnheilkundegesetz
  • Bedarfsplanungsrichtlinie

Berufsausübungsmöglichkeiten (detaillierte Erläuterungen ...)

Grundsätzlich ist die vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich in eigener Praxis auszuüben. Folgende Berufsausübungsmöglichkeiten bieten sich an:

  • Einzelpraxis
  • Berufsausübungsgemeinschaft am selben Ort (BAG)
  • Berufsausübungsgemeinschaft an unterschiedlichen Orten,
    auch KZV-übergreifend (ÜBAG)
  • Praxisgemeinschaft
  • Zweigpraxen
  • Beschäftigung als Angestellter Zahnarzt bei einem Vertragszahnarzt

Detaillierte Informationen über die einzelnen Möglichkeiten zur Berufsausübung und den Unterschieden erhalten Sie von unseren zuständigen Mitarbeitern.

Ferner können Sie zu diesem Thema auch unsere kostenlose Niederlassungsberatung in Anspruch nehmen.

< Berufsausübung

Ansprechpartner

Nicole Ernst
Tel: (040) 36 14 7-182
Fax:(040) 36 14 71 11
E-Mail-Kontakt

Sabine Hella
Tel: (040) 36 14 7-181
Fax:(040) 36 14 71 11
E-Mail-Kontakt

Anträge und Termine

Zulassungsanträge,

Hinweise, Tipps und

mehr ...

Sitzungstermine

und Fristen zur Abgabe der Unterlagen an den Zulassungsausschuss

mehr ...

Bankverbindung

Antragsgebühren überweisen Sie bitte auf das Konto der KZV Hamburg bei der

Deutschen Apotheker-
und Ärztebank

  • BLZ 300 606 01
  • Kto-Nr. 000 123 5435

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