EDV-Einsatz in Zahnarztpraxis und KZV

Der Einsatz von Informationstechnologie ist für Zahnärzte und KZVen seit langem eine Selbstverständlichkeit. Durch die papierlose Abrechnung ab 2012 wächst die Bedeutung des EDV-Einsatzes und insbesondere des Online-Datentransfers nochmals.
Vertragszahnärzte und KZV unterliegen dabei bestimmten Vorschriften und Bestimmungen, die beim EDV-Einsatz und Online-Datenübertragungen zu beachten sind. Das gilt sowohl für den Einsatz des Praxis- Computers bei der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen als auch für den Datenaustausch zwischen Vertragszahnarzt und KZV, sei es in Bezug auf das Online-Abrechnungsportal oder Downloads von der gemeinsamen Website von KZV und ZÄK, auf der Sie sich gerade befinden.
Hier finden Sie eine Übersicht von aktuellen Fragen und Antworten zum IT- und Online-Einsatz, derzeit vor allem im Zusammenhang mit der papierlosen Abrechnung.
Online-Abrechnungsportal, BKV und Rundschreiben
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