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EDV und Online-Aktivitäten: Sie fragen - wir antworten

Ist die papierlose Abrechnung mit der KZV verpflichtend, oder kann auch weiterhin Papier eingereicht werden?

Antwort:

Die papierlose Abrechnung wird ab 2012 zum Standard in allen Abrechnungsbereichen.

Da dies allerdings nicht sofort für alle Praxen umsetzbar sein wird, wird es entgegen anders lautenden Mitteilungen (z.B. von Praxis-Software-Herstellern) keinen "DTA-Zwang“ für die Praxen in Hamburg geben.

Die Verwaltungskosten für Papier-Einreichungen werden jedoch in allen Abrechnungs­bereichen höher sein als bei Online-Übertragungen.

Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die für die Abrechnung mit den Kassen notwendige Digitalisierung bzw. elektronische Erfassung der Daten in der KZV vorgenommen werden muss.

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