EDV und Online-Aktivitäten: Sie fragen - wir antworten
Ab welchem Zeitpunkt ist eine papierlose Abrechnung für ZE, PAR und KBR mit der KZV Hamburg möglich?
Antwort:
Für die Abrechnungsgebiete ZE, KBR und PAR gilt folgende Übergangsregelung:
Bei Abrechnungen, die bis 16.01.2012 (das ist der Einreichtermin Januar 2012) bei der KZV Hamburg eingehen, müssen noch die entsprechenden Papierunterlagen mit eingereicht werden. Dies betrifft auch die neuen Fälle aus dem Jahr 2012 (z. B. Eingliederung ZE am 09.01.2012). Die erste "echte" papierlose Abrechnung wird mit der Februar-Einreichung 2012 durchgeführt.
Aufgrund der Übergangsregelung bitten wir Sie, alle Altfälle aus dem Jahr 2011 bis spätestens 16.01.2012 – wie bisher unter Beifügung der Papierunterlagen – mit der KZV Hamburg abzurechnen.
Sie ersparen uns hierdurch die aufwändige manuelle Erfassung der Abrechnungsunterlagen, die aufgrund der vertraglichen Regelungen auf Bundesebene mit den Krankenkassen für uns verbindlich ist.
