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EDV und Online-Aktivitäten: Sie fragen - wir antworten

Was passiert mit den genehmigten Behandlungsplänen bzw. Heil- und Kosten­plänen, wenn die Abrechnung papierlos zur KZV geschickt wird?

Antwort:

Die genehmigten Behandlungspläne und Heil- und Kostenpläne verbleiben in der Zahnarztpraxis. Die Behandlungsunterlagen müssen für vier Jahre aufbewahrt werden, Laborrechnungen als steuerlich relevante Dokumente sogar für zehn Jahre. Es ist also nicht mehr erforderlich, die Pläne in dreifacher Form zu erstellen.

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