EDV und Online-Aktivitäten: Sie fragen - wir antworten
Wirkt sich die papierlose Abrechnung auch auf das Genehmigungsverfahren mit den Krankenkassen aus?
Antwort:
Unberührt von der papierlosen Abrechnung zwischen Ihnen und der KZV bleibt das Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen.
Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz, genehmigungspflichtige Pläne für Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch, kieferorthopädische Behandlungspläne und Parodontalstati werden zur Genehmigung für die Krankenkasse ausgedruckt, verbleiben allerdings nach der Kassengenehmigung in der Praxis.
