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EDV und Online-Aktivitäten: Sie fragen - wir antworten

Wirkt sich die papierlose Abrechnung auch auf das Genehmigungsverfahren mit den Krankenkassen aus?

Antwort:

Unberührt von der papierlosen Abrechnung zwischen Ihnen und der KZV bleibt das Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen.

Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz, genehmigungspflichtige Pläne für Kiefergelenks­erkrankungen/Kieferbruch, kieferorthopädische Behandlungspläne und Parodontalstati werden zur Genehmigung für die Krankenkasse ausgedruckt, verbleiben allerdings nach der Kassengenehmigung in der Praxis.

 

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