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EDV und Online-Aktivitäten: Sie fragen - wir antworten

Gibt es für den elektronischen Austausch von Rechnungsdaten einen Standard?

Antwort:

Ja. Die KZBV und der VDZI haben für die elektronische Übermittlung abrechnungsrelevanter zahntechnischer Daten zwischen Labor und Zahnarzt einen einheitlichen Datensatz im XML-Format abgestimmt, mit dem die Material- und Labordaten ab 2012 zusätzlich zur Papier- Rechnung elektronisch aus den Laboren an die Praxen übermittelt werden können (z. B. per E-Mail, USB-Stick, etc.).

Anhand einer eindeutigen Laborauftragsnummer, die durch die Praxissoftware erzeugt und dann mit dem Auftrag ans Labor übermittelt wird, kann die Laborrechnung in der Praxis­software eingelesen und automatisch dem entsprechenden Patienten zugeordnet werden, wenn die Software des Labors darauf eingestellt ist.

Wenn Ihr Labor nach bestimmten Nummern fragt, so teilen Sie ihm Ihre Abrechnungsnummer (KZV-Stempelnummer) und als KZV-Nummer die "32" mit; eine bisweilen nachgefragte Zahnarztnummer bzw. Zahnarzt-ID haben Sie nicht und können Sie folgerichtig nicht mitteilen.

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