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Was ändert sich bei der Auftragserteilung an das Dentallabor?
Antwort:
Von Bedeutung ist hierbei zukünftig die Auftragsnummer.
Je nach Praxisverwaltungssystem wird der Laborauftrag mit der Auftragsnummer komplett ausgedruckt, oder es wird nur die Auftragsnummer gedruckt und ist dann an das mit dem vom Labor für die Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Formular anzuheften.
Die Auftragsnummer soll sicherstellen, dass die elektronische Laborrechnung dem richtigen Behandlungsfall zugeordnet werden kann.
Aus diesem Grund soll die eindeutige Auftragsnummer bereits bei der Beauftragung des Labors angegeben werden. Sie wird zu diesem Zweck von der Praxisverwaltungssoftware mit Bezug zum Behandlungsfall erzeugt.
Zudem ermöglicht die Auftragsnummer eine anonyme Datenübertragung. So ist es beispielsweise möglich, die elektronische Laborrechnung auch per E-Mail zu übertragen, da die (datenschutzbedürftigen) persönlichen Daten des Patienten nicht enthalten sein müssen.
