EDV und Online-Aktivitäten: Sie fragen - wir antworten
Ersetzt die zukünftige Datenlieferung des Fremdlabors die herkömmliche Rechnung auf Papier?
Antwort:
Die gedruckte Rechnung ist und bleibt die relevante Originalrechnung für den Zahnarzt und den Patienten.
Die vom Labor übermittelten Rechnungsdaten entsprechen nicht einer "elektronischen Rechnung" im juristischen Sinn, die als vollwertiger Ersatz dienen könnte.
