EDV: Sie fragen - wir antworten
Warum müssen die Zahnarztpraxen die Einführung der elektronischen Laborrechnung eigenständig mit dem Labor verabreden?
Antwort:
Weder die KZBV noch der VDZI verfügen über die rechtlichen Mittel, die zahntechnischen Labore zu dieser zusätzlichen elektronischen Übermittlung der Laborrechnungen zu verpflichten. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung der Labore. Der Gesetzgeber hat diesen Teil der Datenübermittlung in den Formulierungen des § 295 SGB V offensichtlich vergessen.
