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Sie befinden sich hier: Zahnarzt & Team » KZV Hamburg » EDV / Online-Aktivitäten » Frage/Antwort-27

EDV: Sie fragen - wir antworten

Auf Basis welches Gesetzes wird von den Praxen gefordert, die Abrechnung elektronisch einzureichen?

Antwort:

Bereits seit 2004 sieht das Sozialgesetzbuch (§ 295 Abs. 4 SGB V) vor, dass die Abrechnungen an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen "im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln“ sind.

Doch erst im vergangenen Jahr konnten entsprechende Vereinbarungen mit den Kranken­kassen auf Bundesebene abgeschlossen werden.

 

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