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Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Der von der Vertreterversammlung der Hamburger Vertragszahnärzte beschlossene und gemeinsam und einheitlich mit den Krankenkassen vereinbarte Honorarverteilungsmaßstab regelt die Verteilung der budgetierten Honorare an die Hamburger Zahnärzte. Er verfolgt das Ziel, "einer Mengensteigerung, die zu sinkenden Punktwerten führen müsste, entgegenzuwirken."

In unserer

Rubrik > HVM: Sie fragen - wir antworten

haben wir die häufigsten Fragen zum HVM mit ihren Antworten für Sie zusammengestellt. Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie von unseren zuständigen Mitarbeitern.

Die rechtlichen Grundlagen des HVM finden sich im

  • § 85 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V)

HVM, HVM-Rechner, Grenzwerte und Budgetsituation

  • Der Hamburger Honorarverteilungsmaßstab,

letztmalig aktualisiert zum 1.7.2011, ist in den letzten Jahren immer weiter verfeinert worden.

Zum besseren Verständnis, empfehlen wir Ihnen die von unserem Referenten für das Vertragswesen und HVM-Angelegenheiten, Herrn Dr. Claus Urbach,  für die KZV Hamburg entwickelten HVM-Rechner.

Mit der enthaltenen Hochrechnungsfunktion haben Sie ganz bequem die Möglichkeit, die zu erwartenden Kürzungen schon weit vor dem Quartalsende zu ermitteln.

Die HVM-Rechner

sind geschützte Dateien und ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten.

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Ansprechpartner

Hartmut Stäwen
Tel: (040) 36 14 7- 141
Fax:(040) 37 51 71 06
E-Mail-Kontakt




























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