Geben Sie Ihren Loginnamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden:
Neuanmeldung | Passwort vergessen?
Sie befinden sich hier: Zahnarzt & Team » KZV Hamburg » Honorarverteilung » Frage/Antwort (aktuell - 41)
50: Wenn ich den aktuellen HVM-Rechner habe, benötige ich noch zusätzlich die praxisindividuelle Grenzwerttabelle?
49: Aufgrund einer Empfehlung nutze ich den HVM-Rechner. Ist es erforderlich, ihn regelmäßig einmal im Quartal zu aktualisieren?
48: In unserer Berufsausübungsgemeinschaft sind zwei Praxisinhaber der Fachgruppe "MKG‑Chirurg" und ein weiterer der Fachgruppe "Zahnarzt" zugeordnet. Welchen HVM‑Rechner kann ich nutzen?
47: Ich möchte zukünftig den HVM-Rechner nutzen. Beim Eintrag der Behandlerzahl bin ich unsicher. Muss ich die 0,25 für meinen Vorbereitungsassistenten mit in die weiße Zelle neben "Anzahl der Zahnärzte" oder neben die Zelle "Anzahl der Angestellten Zahnärzte" eintragen?
46: Meine angestellte Zahnärztin hat mir mitgeteilt, dass sie schwanger sei. Bis dato erschien sie in den HVM-Bescheiden für Sachleistungen unter "Behandlerdaten" und erhöhte die Behandlerzahl um "1". Ändert sich zukünftig etwas an der HVM-Berechnung?
45: Ich habe die aktuelle KFO-Auswertung erhalten. Während die Fallzahl und das Honorar bei den Primärkassen mit meiner Statistik übereinstimmt, gibt es bei den Ersatzkassen Abweichungen. Was ist der Grund?
44: Ich bin seit Kurzem als Kieferorthopädin niedergelassen und habe die Praxis neu gegründet. Gibt es im HVM eine Sonderregelung für "Neue"?
43: Bei einem Kleinkind habe ich als alleinige Leistung eine Früherkennungsuntersuchung durchgeführt. Nun wird in meiner Praxis lebhaft diskutiert, ob durch die alleinige Abrechnung der FU-Leistung die HVM-relevante Fallzahl steigt. Bitte schaffen Sie Klarheit.
42: In der nächsten Sitzung des Zulassungsausschusses wird das Ende der Berufsausübungsgemeinschaft festgestellt. An meinem neuen Praxissitz werde ich als Einzelpraxis weiter arbeiten. Wie wird unser bisher gemeinsames Praxisbudget aufgeteilt?
41: Seit wann hat die KZV Hamburg einen Honorarverteilungsmaßstab?