Zulassungsausschuss 2012
Für die Anträge an den Zulassungsausschuss sind folgende Abgabetermine unbedingt zu beachten:
Abgabe des Antrages bis zum:
- 04.01.2012 - für den Sitzungstermin am 25.01.2012
- 01.02.2012 - für den Sitzungstermin am 22.02.2012
- 29.02.2012 - für den Sitzungstermin am 21.03.2012
- 28.03.2012 - für den Sitzungstermin am 18.04.2012
- 02.05.2012 - für den Sitzungstermin am 23.05.2012
- 23.05.2012 - für den Sitzungstermin am 20.06.2012
Im Juli 2012 findet keine Sitzung statt. - 01.08.2012 - für den Sitzungstermin am 22.08.2012
- 29.08.2012 - für den Sitzungstermin am 19.09.2012
- 02.10.2012 - für den Sitzungstermin am 24.10.2012
- 31.10.2012 - für den Sitzungstermin am 21.11.2012
- 21.11.2012 - für den Sitzungstermin am 12.12.2012
Die vorgegebenen Fristen für die Abgabe der Anträge müssen strikt eingehalten werden, da nur jeweils fristgerecht gestellte Anträge dem Zulassungsausschuss in seiner nachfolgenden Sitzung vorgelegt werden.
Diese Fristen gelten auch und insbesondere für einen gemäß § 6 Absatz 7 BMV-Z einzureichenden schriftlichen Gesellschaftsvertrag der beantragten Berufsausübungsgemeinschaft. Der Vertrag ist vorbereitend für den Zulassungsausschuss durch unsere Juristen zu prüfen und daher rechtzeitig vorab bei uns zur Durchsicht einzureichen. Über Unbedenklichkeit bzw. notwendige Änderungen werden Sie dann schnellstmöglich informiert.
