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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Zahnärztekammer Hamburg

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Zahnärztekammer Hamburg in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen der Zahnärztekammer Hamburg. Abweichende Vereinbarungen kommen nur dann wirksam zustande, wenn die Zahnärztekammer Hamburg ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.

§ 2 Anmeldung

(1) Anmeldungen zu Fortbildungsveranstaltungen müssen schriftlich per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. 
(2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang bei der Zahnärztekammer Hamburg für den Teilnehmer verbindlich.
(3) Ist die Fortbildungsveranstaltung ausgebucht, wird der Anmeldende benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Kursgebühr

Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Rechnung – bis spätestens zum Kurstag – unter Angabe der Kurs- und Rechnungsnummer auf folgendes Konto zu überweisen:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Hamburg
BLZ 300 606 01, Konto Nr. 0001612786 
IBAN: DE16 3006 0601 0001 6127 86 
BIC: DAAEDEDDXXX

Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich.
Abweichende Zahlungsmodalitäten für Curricula sind nach Absprache möglich.

Bei fehlender Zahlung des Entgeltes behält sich die Zahnärztekammer Hamburg vor, die Teilnahmebestätigung oder das Zertifikat bis zur Erfüllung der offenen Forderung zurückzubehalten.

§ 4 Kursabsage; Änderung des Programms bzw. der Durchführung

(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht von der Zahnärztekammer Hamburg zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.
(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere ein Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.
(3) Es steht dem Veranstalter frei, hierfür geeignete Veranstaltungen auch online durchzuführen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Veranstalters.
(4) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet die Zahnärztekammer Hamburg die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Zahnärztekammer Hamburg.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

(1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
(2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab zwei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
(3) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Erscheint der Kursteilnehmer nicht zu der Veranstaltung ohne rechtzeitig storniert zu haben, steht die Kursgebühr der Zahnärztekammer Hamburg in voller Höhe zu. 
(4) Abweichende Rücktrittsfristen sind möglich. Diese sind bei den jeweiligen Veranstaltungen ausgewiesen.

§ 6 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen nur mit Einverständnis der Zahnärztekammer Hamburg und des Referenten gestattet. 
(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis der Zahnärztekammer Hamburg und des Referenten vervielfältigt werden. Gleiches gilt für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden von der Zahnärztekammer Hamburg elektronisch gespeichert. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes.

§ 8 Sponsoren

Einzelne Fortbildungsveranstaltungen werden in Absprache mit der Zahnärztekammer Hamburg von der Industrie unterstützt. Die Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung von BZÄK, DGZMK und KZBV werden beachtet.

§ 9 Teilnahmebescheingung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 10 Haftung

Die Zahnärztekammer Hamburg haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von ihren Mitarbeitern grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt.

Stand: September 2022