Die Zahnärztekammer Hamburg vertritt die Interessen aller in Hamburg tätigen Zahnärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Zahnärzte sind damit selbst in der Lage, eigentlich staatliche Aufgaben, die die Berufsausübung betreffen, wie etwa die zahnärztliche Weiterbildung oder die Ausbildung von qualifiziertem Praxispersonal, selbst und damit sachnäher und kostengünstiger als der Staat zu erledigen. Die Interessen der Hamburger Zahnärzte in Hamburg werden über die Mitgliedschaft bei der Bundeszahnärztekammer auch auf Bundes- und europäischer Ebene wahrgenommen.
Alle Mitglieder erhalten auf vielfältige Weise Informationen über alle für ihre berufliche Tätigkeit relevanten Angelegenheiten und Entwicklungen durch Kammer-Rundschreiben, das Handbuch, Hamburger Zahnärzteblatt, die Zahnärztlichen Mitteilungen (ZM) und auch durch diese Internetpräsenz.
Niedergelassene Mitglieder erhalten zusätzliche Informationen und Unterlagen: Praxis- und GOZ-Ordner, Musterverträge, Merkblätter und Checklisten wurden für den praxisnahen Gebrauch entwickelt.
Als Mitglied der Zahnärztekammer Hamburg können Sie sich für die internen Bereiche anmelden und dort umfangreiche Informationen online abrufen und z. B. Vertragsvordrucke für Ihren Praxisbedarf herunterladen. Schauen Sie doch einfach mal hinein.
Als Mitglied erhalten Sie außerdem auf Wunsch von der gemeinsamen Pressestelle per Mail aktuelle News aus der Standespolitik in dem "Zahnletter" (Zahnletter abonnieren).

Für Kammermitglieder
Mitgliedern der Zahnärztekammer Hamburg ist (nach Anmeldung) der Zugang zu den nachfolgenden Informationen vorbehalten.
Einrichtungen in der Kammer
In der Zahnärztekammer Hamburg befinden sich die folgenden Einrichtungen:
- Norddeutsches Fortbildungsinstitut für zahnmedizinische Assistenzberufe GmbH
- Fortbildungsinstitut der Hamburger Zahnärzte
- LAJH, Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V.
Junge Zahnärzte
Die Kammer hat für Sie umfangreiche Unterlagen auf einer gesonderten Seite aufbereitet. Mehr
Wenn Sie sich bei der Kammer anmelden wollen, erhalten Sie hier weitere Tipps dazu. Mehr
Versorgungswerk
Die Zahnärztekammer Hamburg bietet ein eigenes Altersversorgungswerk. Kontakte:
Name |
Telefon |
|
Buchstaben |
---|---|---|---|
Frau Behrens |
(040) 73 34 05-42 |
A - Hj |
|
Frau Heinemann |
(040) 73 34 05-43 |
Hk - Si |
|
Frau Behrens |
(040) 73 34 05-42 |
Sj - Z |
|
Frau Wiglow |
(040) 73 34 05-39 |
Der Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg

Auszug aus Hamburgisches Zahnärztegesetz vom 1. Dezember 1983:
§ 26 Zusammensetzung des Vorstands
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsident), seinem ständigen Vertreter (Vizepräsident) und drei Beisitzern. Er wird in geheimer Wahl aus der Mitte der Kammerversammlung gewählt.
- Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. § 20 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet eine Ersatzwahl statt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
- Das Nähere über die Wahl, über die Ersatzwahl für vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglieder und über die Vertretung im Falle der Verhinderung des Präsidenten und Vizepräsidenten regelt die Satzung. Eine Neuwahl des Vorstands ist schon vor Ablauf der Amtszeit vorzunehmen, wenn zwei Drittel der Mitglieder der Kammerversammlung dies verlangen.
§ 27 Aufgaben des Vorstands
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Zahnärztekammer, soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes bestimmen.
- Der Präsident vertritt die Zahnärztekammer.
- In Angelegenheiten des Versorgungswerks vertritt auch der Vorsitzende des Versorgungsausschusses des Versorgungswerks, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, die Zahnärztekammer.
- Urkunden, die die Zahnärztekammer vermögensrechtlich verpflichten sollen, müssen von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Präsidenten oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet werden. Urkunden, die die Zahnärztekammer in Angelegenheiten des Versorgungswerks vermögensrechtlich verpflichten sollen, müssen von zwei Mitgliedern des Versorgungsausschusses, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet werden.
Orga-Schemata der Kammer
Wie ist die Zahnärztekammer aufgebaut - hier gibt es Antworten. Mehr
Die Personen
Präsident: Konstantin von Laffert
Referate
- Außenvertretung der Kammer
- Gesetze/Satzungen/Ordnungen
- Hochschule
- Praxisführung/QM
- Qualität
- Arzneimittel

Vizepräsident: Dr. Thomas Einfeldt
Referate
- Vertretung des Präsidenten
- Finanzen
- Alterszahnmedizin
- Prävention
- Fortbildung
- Freie Berufe

Beisitzer: Dr. Thomas Clement
Referate
- GOZ
- Patientenberatung
- Öffentlichkeitsarbeit

Beisitzerin: Dr. Maryla Brehmer
Referate
- Mitarbeiterinnen/Auszubildende
- Schulvorstand Berufsschule ZFA
- Fortbildung zahnärztliche Mitarbeiterinnen
- Fachschaft

Beisitzerin: Dr. Kathleen Menzel
Referate
- Junge Mitglieder/Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Weiterbildung
- Qualitätszirkel
