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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Am 25.05.2018 tritt – in allen Mitgliedsländern der EU – die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. In Deutschland tritt am selben Tag das darauf abgestimmte neugefasste Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.
Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick, was Sie tun sollten und wie die Kammer Sie unterstützt.

Keine Panik

Viele Medien berichten, häufig reißerisch, von der neuen DSGVO, insbesondere von hohen Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften. Bitte bedenken Sie, dass es Datenschutz auch schon vor der EU-Verordnung gab und nicht alles, was dort gefordert wird, neu ist.

Homepage

Was müssen Sie auf jeden Fall sofort tun? Wichtig ist zunächst, dass Ihre Homepage eine auf Ihre Inhalte abgestimmte Datenschutzerklärung enthält. Wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie müssen dann eine Kontaktmöglichkeit auf der Homepage einrichten. Es muss nicht der Name genannt werden, es reicht z. B. die E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@praxis...Denken Sie daran, dass diese Angaben auf Ihrer Homepage ohne großen Aufwand von jedem Interessierten überprüft werden können und dieser Sie kostenpflichtig abmahnen kann, wenn die Angaben fehlen oder unvollständig sind. Lassen Sie es nicht soweit kommen und sprechen Sie Ihren Webdienstleister an.

Überprüfen Sie bei der Gelegenheit am besten auch, ob Ihre Homepage die erforderlichen weiteren Inhalte aufweist. Lesen Sie hierzu den Artikel „Pflichtangaben auf der Homepage“ in diesem HZB.

Abläufe in der Praxis

In jeder Zahnarztpraxis gibt es Abläufe, die datenschutzrechtlich relevant sind. Sie arbeiten mit personenbezogenen Daten, die Sie speichern und verarbeiten. Dies betrifft nicht nur Daten von Patienten, sondern auch Dritten, mit denen Sie in Geschäftsbeziehung stehen, und Ihren Mitarbeitern. Ganz stark vereinfacht besteht die Anforderung darin, dass Sie nur solche Daten erheben dürfen, zu deren Erhebung Sie berechtigt sind und Sie dies dokumentieren müssen.

Kammer stellt Informationen zur Verfügung

Die Kammer hat Ihnen im März ein Sonderrundschreiben mit den ersten wichtigen Informationen zugesandt. Dieses finden Sie auch auf unserer Homepage www.zahnaerzte-hh.de in der „Mediathek“ unter „Rundschreiben – aktuell (ZÄK) oder über die Suchfunktion.

Ende März/Anfang April haben wir drei ausgebuchte Fortbildungen durchgeführt. Eine weitere findet am 30. Mai statt. Melden Sie sich bei Interesse hierfür unter fortbildung@zaek-hh.de oder telefonisch unter 733 405 – 38 an. Wenn sich über diesen Termin hinaus Bedarf für weitere Veranstaltungen ergeben sollte, werden wir Ihnen selbstverständlich weitere Fortbildungen anbieten.

ZQMS

Besonders wichtig ist es der Kammer, Ihnen praxisgerechte Informationen und Hilfestellungen in einer Form, die Ihnen bekannt ist, zur Verfügung zu stellen. Seit Ende März sind die ersten Dokumente im Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem ZQMS eingestellt. Mit diesen Informationen, Checklisten und Mustern können Sie die wesentlichen Anforderungen selbst erfüllen. Das ZQMS ist von Kollegen für Kollegen erstellt worden, Sie sollten also hoffentlich ohne große Probleme mit den Dokumenten arbeiten können. Nicht ersparen können wir Ihnen, dass auch diese Bearbeitung Ihre Zeit kostet.

Das ZQMS ist online basiert. Viele von Ihnen haben sich bereits für das ZQMS angemeldet und nutzen es regelmäßig in ihrer Praxis. Wenn Sie noch nicht dabei sind, nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, sich anzumelden. Der Zugang ist für Sie als Mitglied der Zahnärztekammer Hamburg kostenlos.

Sie finden die Seite, wenn Sie über unsere Seite auf dem Zahnärzteportal  www.zahnaerzte-hh.de in der Rubrik „Praxis“ auf „Qualitätsmanagement (ZÄK)/ZQMS gehen. Dort finden Sie auch Hinweise, wie Sie sich für das ZQMS anmelden können. Wir möchten Ihnen wirklich nahelegen, sich jetzt für das ZQMS zu entscheiden.

Selbstverständlich können Sie auch externe Anbieter beauftragen, sich mit dem Datenschutz in Ihrer Praxis zu befassen, Sie müssen aber dann mit nicht unerheblichen Kosten rechnen.