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Gutachtertagung der Zahnärztekammer Hamburg

Die diesjährige Gutachtertagung der Zahnärztekammer Hamburg fand auf Einladung des Hauptge-schäftsführers Dr. Peter Kurz, in der Fortbildungsabteilung der Zahnärztekammer Hamburg am 22.08.2018 statt.

Der Referent für das Gutachterwesen, ZA Thomas Springer, begrüßte über 20 der Gerichts- und Privatgutachter, bei bestem Wetter, zur Tagung. Als Gast wurde der Gutachterrefe-rent der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg, Dr. Gunter Lühmann, von ZA Springer herzlich begrüßt. Von der Zahnärztekammer nahmen der Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Kurz sowie von der Verwaltung Frau Schampel und Frau Steenhus teil. Zunächst wurde von ZA Springer der seit Februar 2018 benannte Privatgutachter für den Bereich Kieferorthopädie, Dr. Torsten Grande, vorgestellt und herzlich in den Kreis der Gutachter aufgenommen. Frank Schneehage, FZA f. Oralchirurgie ist bereits im September 2017 nach mehrjähriger Tätigkeit als Privatgutachter zum Gerichtsgutachter benannt worden. Die langjährig für den Bereich Kieferor-thopädie tätige Privatgutachterin, Frau Dr. Christiane Werner, wurde von ZA Springer mit einem Blumenstrauß in den Ruhestand verabschiedet. ZA Springer dankte Frau Dr. Werner auch aus-drücklich für die im Rahmen von Schlichtungsverhandlungen erstellten Privatgutachten. Zwei An-liegen aus der letzten Gutachtertagung in 2017 wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Zum einen wurde die lange stagnierende Honorierung für die Erstellung von Privatgutachten zum 01.01.2018 auf € 220,-- erhöht. Zweitens wurde umgesetzt, dass die Stellungnahmen der behandelnden Zahn-ärzte dem Gutachten ggf. als Anlage beigefügt werden können. Dann stellte ZA Springer die Jah-resstatistiken der Privat- sowie Gerichtsgutachten vor. Im Anschluss daran wurden Hinweise von Dr. Kurz auf die seit dem 25.05.2018 in Kraft getretene DSGVO, im Hinblick auf die Erstellung von Privatgutachten, gegeben.

Nach einer kurzen Pause, die auch dem Erfahrungsaustausch der Gutachter dient, war es
ZA Springer eine Freude zum Hauptthema des Tages überzuleiten. Mit der PD Frau Dr. Anne Wolowski, Oberärztin für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien und zahnärztliche Leiterin des Bereiches Psychosomatik und Psychopathologie in der Zahnheilkunde an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster, war es gelungen eine ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet der psychosomatischen zahnärztlichen Erkrankungen für einen Vortrag in Hamburg zu gewinnen.

Der Vortrag hatte zum Thema: „Der (an-) klagende Patient, Psychosomatische Erkrankungen im Kontext einer zahnmedizinischen Begutachtung“. Als Quintessenz aus dem Vortrag von Dr. Wolowski ist die Erkenntnis zu ziehen, dass Einfühlungsvermögen, Sorgfalt und Vorsicht geboten sind, sowohl bei der Begutachtung und natürlich auch bei der Behandlung von Patienten mit psy-chosomatischen Störungen. Manchmal stellt sich schon zu Behandlungsbeginn die Frage: „Hat der Patient wirklich etwas?“ Um dieser Frage nachzugehen hat die Referentin dem Auditorium in struk-turierter Form und mit Hilfe anschaulicher Beispiele viel „Input“ gegeben.
 
Betroffene Patienten sind im herkömmlichen Sinne als hysterisch zu bezeichnen. Definitionsgemäß ist damit gemeint, dass vielfältige körperliche Beschwerdebilder ohne organische Grundlagen vorliegen. Das traditionelle Krankheitsmodell, das mechanistisch-linear-kausal und anatomisch-physiologisch objektiv ist, ist bei psychosomatisch erkrankten Patienten nicht ausreichend. Die angegebenen Beschwerden und Schmerzen werden von den betroffenen Patienten durchaus empfunden. Sie befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen Soma und Psyche. Diagnosekriterien hat vor vielen Jahren bereits Müller-Fahlbusch formuliert. Wie beispielsweise eine Diskrepanz zwischen Beschwerden und anatomischen Grenzen. Die Beurteilung eines Patienten ergibt sich also immer aus der Schnittmenge zwischen Erwartungshaltung des Patienten, der psychosozialen Situation und den somatischen Befunden.

Frau Dr. Wolowski hat in ihren Vortrag häufig auf entsprechend hilfreiche Internetseiten mit Leitlinien, Fragebögen und Systematisierungen hingewiesen, die den Teilnehmern für Ihre gutachterliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Referat stand noch genügend Zeit für eine angeregte Diskussion zwischen Frau Dr. Wolowski und den Teilnehmern zur Verfügung.
 
Am Ende der Veranstaltung bedankte sich der Referent bei Frau Dr. Wolowski für den sehr gelungenen Vortrag sowie bei den Gutachtern für ihre Aufmerksamkeit und rege Teilnahme an der Tagung. ZA Springer dankte der Verwaltung – speziell Frau Steenhus - für die umfassende und weitreichende Planung der Veranstaltung.

August 2018
Thomas Springer