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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Vertreterversammlung am 30.05.2018

Bedingt durch die Bauarbeiten im Zahnärztehaus musste die Frühjahrs-Vertreterversammlung örtlich und räumlich ausweichen. Deshalb fand die Sitzung am 30.05.2018 im Europäischen Hof bei hochsommerlichen Temperaturen statt.
Der Vorsitzende der VV, Kollege Dr. Stefan Buchholtz, konnte eine vollständig erschienene Versammlung begrüßen, zudem war auch wieder einmal die zahnärztliche Öffentlichkeit anwesend. Nach Abarbeitung der Regularien ging es dann ins Eingemachte.

Herr Dr. Buchholtz berichtete zunächst über das Treffen aller Vorsitzenden der Länder-VVen, auf dem u. a. heftig über die Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) diskutiert wurde. Weitere Themen waren die Zusammenarbeit mit den Vorständen sowie das Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden. Einen breiten Raum nahm auch die Diskussion um die Zukunft des Gesundheitswesens ein. Es bleibt abzuwarten, welche Richtung der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einschlagen wird. In Hamburg gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Vorstand weiterhin hervorragend. Alle erteilten Aufträge würden zeitnah umgesetzt.

Der Vorsitzende des Vorstandes, Kollege Dr./RO Banthien, referierte anschließend über die zurzeit wichtigen zahnärztlichen Themen. Auf der Agenda des BMG steht die Verabschiedung eines Versichertenentlastungsgesetzes. Der BMG hatte zwar angekündigt, dass die Festzuschüsse von 50 auf 60 % steigen sollten, nur findet sich im Entwurf des Gesetzes kein Hinweis auf diese Maßnahme. Im Wesentlichen will der BMG mit dem Gesetz die Kassen zwingen, ihre hohen Überschüsse an die Versicherten zurück zu geben.

Für Aufregung sorgte kurz eine vermeintliche Äußerung von Spahn, das Projekt um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) würde eingestampft werden. Diese in den Medien verbreitete Äußerung wurde aber sehr schnell durch das BMG revidiert. Im Gegenteil, die eGK soll mit weiteren Möglichkeiten ausgestattet und ausgebaut werden.

Zum Stand der Finanzierung der TI wollte die KZBV mit dem Spitzenverband der Krankenkassen weiter verhandeln, da ab dem dritten Quartal 2018 eine deutliche Unterfinanzierung vorliegt. Leider sind die Gespräche abgebrochen worden, da parallel die KBV mit den Kassen in dieser Angelegenheit vor dem Bundesschiedsamt liegt. Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass die günstigste Variante auf jeden Fall voll refinanzierungspflichtig sein muss.

In der KZBV wird auf Druck des BMG darüber diskutiert, ob es auch in der kieferorthopädischen Behandlung eine Mehrkostenvereinbarung geben kann bzw. soll. Die KZVen sollten darüber hinaus auch in der Kieferorthopädie eine Zweitmeinung anbieten. Banthien stellte dazu fest, dass es in Hamburg schon lange eine Zweitmeinung für die Kieferorthopädie gebe.

Die KZBV hatte vom 23. – 25.05.2018 alle Vorstände und zuständige Sachbearbeiter zu einer Klausurtagung nach Potsdam eingeladen, wo zunächst in einer Grundsatzdebatte über das Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ gesprochen wurde. Anschließend bildeten sich acht Arbeitsgruppen, um verschiedene vorgegebene spezielle Themen zu bearbeiten, um sie anschließend dem Auditorium zu präsentieren.

Interessant ist die Absicht, den Bundesrechnungshof (BRH) zukünftig in die Prüfungen der KZVen einzubinden. Mit welcher Zielsetzung ist allerdings völlig unklar. Nachzuvollziehen ist dieser Vorschlag überhaupt nicht, da der BRH grundsätzlich nur Bundesbehörden prüfen kann. Wahrscheinlich spielt hier die Überlegung eine Rolle, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds getätigten Ausgaben zu überprüfen. Anlass der ganzen Aktion ist offensichtlich die negative Presse über die angeblich viel zu teuren und nicht notwendigen bzw. zu lange dauernden kieferorthopädischen Behandlungen. Die KZV Hamburg hatte hier direkt mit einer eigenen Pressemitteilung reagiert, um dem verbreiteten Nonsens entgegen zu wirken.

In Hamburg ist auf Initiative der Gesundheitsbehörde eine „Antibiotika-Kampagne“ ins Leben gerufen worden, die zu einem sparsamen bzw. restriktiven Umgang mit Antibiotika auffordert. Die KZV wird jeder Praxis ein Plakat zum Aushang zur Verfügung stellen. Die Behörde übernimmt die Druck- und Versandkosten.

In seinem weiteren Bericht ging Banthien auf die Vertragssituation 2018 mit den Krankenkassen ein. Während mit allen Primärkassen sehr schnell eine Vereinbarung über die Vergütungen erzielt wurde, stellen sich die Ersatzkassen wieder einmal quer. Obwohl die KZV Hamburg ihre Forderungen mit fundierten Zahlen zur Kostenentwicklung in den Praxen nterllegen konnte, stellten die Kassenvertreter die Grundlage für diese Zahlen in Frage.

Im Anschluss stimmten die Vertreter einstimmig allen vorgelegten Vergütungsvereinbarungen für 2018 zu.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschloss die Vertreterversammlung ebenfalls einstimmig die Neufassung der Assistenten- und Vertreterrichtlinie, mit der einige Klarstellungen bezüglich der Beschäftigung von Nicht-EU-Zahnärzten sowie der Genehmigung von Assistenten für ein Medizinisches Versorgungszentrum erreicht werden sollen.

Im Rahmen einer Ergänzung des Verteilungsmaßstabes (VM) ist klargestellt worden, dass ein Vertragszahnarzt, der gleichzeitig ein MVZ an einem anderen Standort betreibt, genauso behandelt wird wie eine Praxisgemeinschaft. Konkret ging es bei dieser Regelung um die Berücksichtigung von an beiden Standorten behandelten Patienten, die zu einer Vermehrung der Fallzahlen und damit einer Besserstellung im VM geführt hätten. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Im weiteren Verlauf wurden dann aber zwei Themen teilweise sehr kontrovers diskutiert.
Der Vorstand hatte ins Gespräch gebracht, so genannte „Kinderzahnarztpraxen“, die fast ausschließlich Kinder behandeln, auf eigenen Wunsch hin vom Notdienst zu befreien, mit der Begründung, diese Praxen verfügen nicht über die notwendige Ausstattung, um Erwachsene adäquat zu behandeln. Dem Antrag wurde dann mit deutlicher Mehrheit stattgegeben.

Eine weitere kontroverse Debatte löste der Antrag eines Mitglieds der Vertreterversammlung aus, der die KZV dazu auffordern soll, die festen Mitgliedsbeiträge für Angestellte Zahnärzte nicht mehr in der Vierteljahresabrechnung zu belasten, sondern diese direkt per Lastschriftverfahren (monatlich) von jedem einzelnen Angestellten Zahnarzt einzufordern. Diesem Antrag wurde mit 12 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt. Damit werden alle Angestellten Zahnärzte, die Mitglied der KZV Hamburg sind (das sind alle Angestellten Zahnärzte, die mindestens 10 Stunden in einer Praxis beschäftigt sind), ab dem 01.10.2018 direkt mit den Beiträgen belastet.

Zum Schluss beschäftigten sich die Mitglieder der Vertreterversammlung mit dem Jahresabschluss und dem Prüfbericht für das Jahr 2016, zu denen der Vorsitzende des Finanzausschusses, Kollege Dr. Henning Baumbach vortrug. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurden Jahresabschluss und Prüfbericht 2016 abgenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Beschlüsse hierzu waren dann wieder einstimmig.

Nach gut zwei Stunden Sitzungszeit konnte der VV-Vorsitzende die Mitglieder der Vertreterversammlung in eine laue Vorsommernacht entlassen, ohne nicht auf die nächste Sitzung des Gremiums hinzuweisen, die am 14.11.2018, dann wahrscheinlich wieder im Zahnärztehaus stattfinden wird.