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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

„Wir bringen Licht in das Dunkle…“ Eine Outdoor-Activity am 6. Juni 2018 um 20 Uhr

Die Stirn- oder Taschenlampen sind ein Kennzeichen der aufsuchenden Zahnärztinnen und Zahnärzte und auch der begleitenden ZFA´s, denn oft gibt es außerhalb der Zahnarztpraxis nicht das richtige Licht zur Untersuchung der Mundhöhle von Pflegebedürftigen.

Landauf und landab haben die Sozialpolitiker die Patientengruppe entdeckt, die derzeit noch nicht ausreichend versorgt werden kann: Etliche in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten schieben beschwerliche Besuche der Zahnarztpraxis auf und versäumen so die Früherkennung oder präventive Maßnahmen wie Zahnsteinentfernung. Das kann negative Folgen haben und so wird von der Sozialpolitik gefordert, dass die Zahnärzte gehbehinderte Patienten aufsuchen, Hausbesuche machen oder pflegebedürftige Patienten zu Hause und in Pflegeeinrichtungen betreuen.

Die Zahnärzteschaft hat mit dem AuB-Konzept von BZÄK und KZBV reagiert und es gibt auch noch weitergehende Vorschläge zur Verbesserung der aufsuchenden Betreuung pflegebedürftiger Patienten, die aber noch Verhandlungssache mit den Kostenträgern sind und wohl auch im GBA bewertet werden müssten. Es stimmt: Von „Hausärzten“ ist man gewöhnt, dass sie Patienten zu Hause aufsuchen – von Zahnärzten ist dies weniger bekannt. „Lukrativ“ sind die Bema-Besuchs-Positionen für Patienten nicht (zwischen 28 – 36 Punkten, je nach Position und Leistungsdefinition).
Jedoch gibt es nun Zuschläge: z. B. 171a/PBA1a Zuschlag für das Aufsuchen von Versicherten, die pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen (35 Punkte). Die genauen Abrechnungsmodalitäten zu erklären, sind nicht Zweck dieses Artikels. Die KZV kann dazu bei Bedarf Hinweise geben.

Zweck dieses Artikels ist, Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können. Es gibt schon aufsuchende Kolleginnen und Kollegen! Es soll auch in der Öffentlichkeit bekannt werden, dass wir Zahnärzte die Betreuung Pflegebedürftiger als gemeinnützig wichtige Aufgabe sehen; es soll auch deutlich werden, dass aufsuchende Betreuung nicht „eine Bequemlichkeit fördert“ (– oh, wie schön, ich muss nicht mehr laufen – der Zahnarzt kommt zu mir…). Aber es bedarf der medialen Aufmerksamkeit, z.B. einen Titel wie „Wir bringen Licht ins Dunkle“ und ein gutes Bild.

Wenn es immer wieder „Stern-Artikel“ gibt mit Titeln wie „Teure Tricks der Zahnärzte – so schützen Sie sich vor Überbehandlung“, so ist es auch gut, wenn der Öffentlichkeit bekannt wird, dass Zahnärzte sozial- und gesundheitspolitische Verantwortung zeigen und sich um die Schwachen in der Gesellschaft kümmern, z. B. die Kinder und die Pflegebedürftigen.

Der Tag der Zahngesundheit am 25. September 2018 wird wieder in Hamburg die beliebte „Hagenbeck-Aktion“ mits Kindern und Tieren medial aufbereitet werden und wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der TV-Abendjournale erzielen. Gleichzeitig könnte aber um den Tag der Zahngesundheit herum auch über die aufsuchende Zahnmedizin berichtet werden.

Die Zahnärztekammer und die KZV Hamburg suchen Zahnärztinnen und Zahnärzte und Praxisteams, die mit Stirnlampen und Taschenlampen zu einem Gruppenfoto an einem markanten Hamburger „Blickpunkt“ im Abendlicht zusammenkommen, das den Titel bekommen soll „Wir bringen Licht ins Dunkle“. Es wäre natürlich schön, wenn wir mehr als 30-40 Personen zusammen bekämen. Geplant ist die Aufnahme an der Treppe zum architektonisch markanten  „Dockland“-Gebäude, Van-der-Smissen-Straße 9, 20354 Hamburg-Altona (beim Fischereihafen-Restaurant), also mit Elb-Hintergrund; nötig wäre ein schöne Abendlicht-Stimmung. (Siehe auch Fotos in Suchmaschine unter Stichwort „Dockland Hamburg“).

Am Mittwoch, dem 6. Juni geht die Sonne theoretisch um 21:42 unter, wenn es nicht regnet. Treffpunkt wäre daher bei gutem Wetter (Sonne und nur wenig Wolken) am Dockland um 20 Uhr, gern mit Mini-Picknick, damit die Veranstaltung bis zum Zeitpunkt des perfekten Fotos durch den anwesenden Fotografen auch einen gewissen Eventcharakter für die Teilnehmer hat. Sicher bedarf es einiger Probeaufstellungen! KZV und ZÄK werden sich für die Teilnehmer noch etwas ausdenken und das Foto soll als Datei jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden (vielleicht für einen dekorativen Abzug als Schmuck an der Praxiswand?)

Also, wer macht mit (Taschenlampe/ Stirnlampe nicht vergessen)? Bitte melden und eine Kontakt-Emailadresse hinterlassen, damit – falls es am 6. Juni mit dem Wetterglück nicht klappt, ein neuer Anlauf an einen dann zu bestimmenden Zeitpunkt per Email verbreitet werden kann.

Bitte melden unter frieda.gersch@zaek-hh.de, „Stichwort Licht ins Dunkle“ – ich/ wir mache(n) mit … Personen mit an diesem Betriebsausflug der besonderen Art.

Übrigens, man kann auch mit der Hafenfähre und HVV-Ticket von den Landungsbrücken zum Anleger Dockland fahren… Auf Höhe des „Fischereihafen-Restaurant“ Große Elbstraße 143 gibt es auch Parkplätze (aber ohne Garantie).

Dr. Thomas Einfeldt, Vizepräsident der Zahnärztekammer Hamburg

Als Besuch gilt der Weggang des Zahnarztes aus seinen Praxisräumen oder aus seiner Wohnung zum Zweck des Aufsuchens eines Patienten in dessen Wohnung oder sonstigen Aufenthaltsort. Der Besuch muss angefordert oder vorher vereinbart worden sein bzw. im Rahmen eines Kooperationsvertrages stattfinden.

Die Besuchsanforderung erfolgt durch den Patienten selbst bzw. dessen Angehörigen, dem gesetzlichen Betreuer oder auch durch das Personal im Pflege- bzw. Seniorenheim. In der Patientenkartei sind der Grund des Besuches und die anfordernde Person zu dokumentieren.

Auszüge: BEMA-Nr./Kürzel/Punkte/ Erläuterung (genaueres siehe Bema-Bestimmungen)

151 / Bs1 / 36 Punkte/ Besuch eines Versicherten - einschließlich Ä1 und 01; zusätzlich können Wegegeld und Reiseentschädigung berechnet werden
z. B. Zuschlag 161, Zuschlag 171/ 35 Punkte / PBA1a / Zuschlag nach §87 Abs.2i SGB V.