Direkt zu den Inhalten springen
Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Start: Neuer ZFA-Jahrgang beginnt Berufsausbildung am 01.08.2019

Bereits seit dem 01.06.2019 können unterzeichnete Berufsausbildungsverträge zur ZFA bei der Zahnärztekammer Hamburg eingereicht werden. Nachfolgend haben wir für Sie einige Hinweise zusammengestellt, die Ihnen die Vertragsabwicklung erleichtern sollen:

  • Ausbildungsverträge zum Download sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.zahnaerzte-hh.de unter dem Menüpunkt Praxis > Praxisteam > Alles zur Ausbildung & Praktikum ZFA
  • Die Anlage „Checkliste zum Berufsausbildungsvertrag“, die wir zusammen mit dem Ausbildungsvertrag für Sie eingestellt haben, kann Ihnen als Unterstützung dienen, alle wichtigen Unterlagen vorzubereiten und andere Veranlassungen nicht aus den Augen zu verlieren.   
  • Alle denkbar möglichen Schultagskombinationen finden Sie ebenfalls auf der Ausbildungsseite unter „Infos zur Berufsschule“. Fügen Sie Ihre Wünsche bitte in dem Feld „Sonstige Mitteilungen an die Zahnärztekammer:“ auf der 1. Vertragsseite ein.
  • Für den Kauf von vergünstigten Fahrkarten für Auszubildende muss ein ausgefüllter Berechtigungsnachweis vorliegen. Diesen Berechtigungsnachweis erhalten Auszubildende bei den Servicestellen des HVV. Dieser ist vom Ausbildungsbetrieb auszufüllen und anschließend zur Bestätigung an die Kammer zu übermitteln. Die Kammer sendet den Nachweis umgehend beglaubigt an den Ausbildungsbetrieb (Praxis) zurück.
  • Die Formulare für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung (betrifft nur Minderjährige) bekommen Auszubildende bei einem Bürgerzentrum gegen Vorlage des Personalausweises. Dieses Formular ist bei dem Arzt der Auszubildenden abzugeben, der die Untersuchung durchführt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Ausfertigung (für den Arbeitgeber) für die Personalakte erhalten. Bitte nicht vergessen: Eine Kopie davon ist unbedingt an die Kammer zu übermitteln.
  • Unabhängig von der Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge G42 zu veranlassen. Inhalt der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird auch die Aufklärung und Angebot der Hepatitis Impfung sein. Die Kosten für die Arbeitsmedizinische Vorsorge und ggf. der Hepatitis Impfung sind vom Arbeitgeber zu tragen.  
  • Viele weitere wichtige Informationen finden Sie direkt im Ausbildungsvertrag in den „Ergänzenden Vereinbarungen zum Berufsausbildungsvertrag“.

Gern können Sie sich mit Ihren Fragen an die Mitarbeiterabteilung der Zahnärztekammer Hamburg wenden:

Frau Mertins: 040 – 733 405 45 / marina.mertins@zaek-hh.de

Frau Heitmann: 040 – 733 405 36 / bettina.heitmann@zaek-hh.de