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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) in den Startlöchern

Ab 01. Januar 2021 ist er auch für die (vertrags-) zahnärztliche Praxis Pflicht: der eHBA. Neue Anwendungen der TI – wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) – sind dann nur noch für Inhaber des eHBA möglich.

Der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Zahnärztinnen und Zahnärzte – und kann ab sofort beantragt werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Zugriff auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte nur in Verbindung mit einem eHBA erfolgen darf, der über eine Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung und über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt. Daher muss gewährleistet sein, dass bei einem Zugriff auf solche Daten mit einer SMC-B die Zugreifenden selbst über einen eHBA verfügen oder von Personen autorisiert sind, die über einen solchen verfügen.

Der elektronische Heilberufsausweis besitzt derzeit alle Funktionen eines Sichtausweises. In den nächsten Jahren wird er in der Praxis nach und nach z. B. für folgende Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur (TI) erforderlich sein:
•    Notfalldatenmanagement (NFDM)
•    sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern
•    elektronische Fall-/Patientenakte (z. B. „Vivy“)
•    elektronischer Medikationsplan / eRezept / eVerordnung (eMP)
•    qualifizierte elektronische Signatur (QES)
•    Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen (eAU)

Durch die geplante elektronische Vernetzung zwischen Versicherten, Zahnärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und Apotheken soll eine bessere medizinische Versorgung der Patienten erreicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH.

Produktion & Kosten des HBA
Herausgeber elektronischer Zahnarztausweise sind die Zahnärztekammern. Diese prüfen nach Antragstellung die persönlichen Daten und das Berufsattribut und erteilen Produktionsfreigabe. Produziert wird die personenbezogene Chipkarte von sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA), die den Ausweis mit den notwendigen Zertifikaten und Schlüsselmaterial ausstatten. Die Leistungen der VDA sind generell kostenpflichtig. Anbieter, Preise und Konditionen können der Tabelle  auf Seite 5 entnommen werden.

Weitere Informationen (Kosten und Vertragsbedingungen) finden sich auf den Webseiten der VDA.
 
Um den eHBA elektronisch nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät und Software. Die Produktauswahl ist abhängig vom jeweiligen Einsatzszenario. In der Praxis befindliche Konnektoren müssen durch ein Update zum eHealth-Konnektor aufgerüstet werden. Lassen Sie sich von Ihrem IT-Dienstleister, dem VDA oder Ihrem Praxisverwaltungssystemhersteller beraten. Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Seite der KZBV.

Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben eine Refinanzierungspauschale für den eHBA vereinbart. Diese beträgt einmalig 233 Euro und wird von der KZV ausbezahlt, sobald ihr die Information über die Ausgabe eines eHBA vorliegt und Sie die Refinanzierung mit Ihrem persönlichen Zugang im Online-Portal der KZV Hamburg beantragt haben. Auf dem gleichen Weg beantragen Sie auch die Refinanzierungspauschale für das Update Ihres Konnektoren zum eHealth-Konnektor.

Weitere Informationen und der detaillierte Beantragungsweg finden sich auf der Website der Hamburger Zahnärzte.

https://www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/praxis/elektronischer-heilberufsausweis-ehba-ezaa/

Anbieter Kosten je Ausweis
zzgl. 19%
MwSt.
Inkl. 19%
MwSt.
Hochgerechnet
auf 5 Jahre
inkl. MwSt.
Gültigkeit Mindestvertragslaufzeit Anmerkungen
D-Trust
(Bundesdruckerei)
420,17 € 500,00 € 500,00 € 5 Jahre 5 Jahre Da der Kunde ein Produkt kauft, spricht
D-Trust hier nicht von Vertragslaufzeit.
Der Kunde bezahlt die Herstellung
eines eHBA, der 5 Jahre gültig ist. Daher
ist ein Kündigungsrecht vor Ablauf
der 5 Jahre nicht vorgesehen.
medisign   8,90 € /
Monat
534,00 € 5 Jahre 2 Jahre,
danach je Jahr
kündbar
 
T-Systems 22,44 € /
Quartal
26,70 € /
Quartal
524,07 € 4 Jahre 2 Jahre  
SHC Stolle &
Heinz Consultants
          Es liegen noch keine Informatione vor.

Stand: 05.03.2020 / Quelle: BZÄK