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Letzte Kammer-Delegiertenversammlung

Die Wahlen sind abgeschlossen, die Konstituierung der neuen Delegiertenversammlung im Januar steht vor der Tür und die Delegiertenversammlung traf sich zu ihrer 10. und letzten Sitzung in der 17. Amtsperiode.

Die Themen waren breit gestreut und reichten von Fremdkapital-MVZ über die Bundesversammlung bis hin zu den Hamburger Wahlen. Weiter beraten wurde über eine Anpassung der Kammerbeiträge, der Gebühren für Weiterbildungsprüfungen und Schlichtungen, Änderungen der Berufsordnung und es wurde der Regepflichtbeitrag 2019 des Versorgungswerkes festgelegt.

Fremdkapital-MVZ
Traditionell beginnt die Delegiertenversammlung mit dem Bericht des Präsidenten. „Das Thema Fremdkapital-MVZ hat für mich allerhöchste Priorität, da es die Versorgungsstruktur in diesem Lande radikal verändern und den größten Einfluss auf unsere Berufsausübung haben könnte, den wir uns vorstellen können!“, so Konstantin von Laffert gleich zu Beginn seiner Ausführungen.

Erfreulich sei, dass Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks in ihrer Antwort auf ein gemeinsames Schreiben von Kammer und KZV sowie Ärztekammer und KV Verständnis für die Sorgen bezüglich der Fremdkapital-MVZ gezeigt habe. Sie habe Anregungen Hamburgs in den Bundesrat eingebracht, die diese Sorgen aufnehmen. Mit Blick auf Insolvenzen solcher Ketten, die in anderen Ländern wahrscheinlich mit Steuergeldern gestützt werden müssten, appelliere er an die Politik schnell und klar zu handeln.

In der Diskussion zu diesem Punkt fragte Dr. Henning Baumbach nach einem Plan B wenn es nicht gelinge, die Entwicklung im Terminservicegesetz (TSVG) zu stoppen. Von Laffert und der KZV Vorsitzende Dr./RO Eric Banthien antworteten, dass sie noch Hoffnung hätten, dass eine gesetzliche Einschränkung der Gründereigenschaft erreicht werden könne. Wenn dies nicht gelinge, müsse darüber nachgedacht werden, wie junge Kollegen bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt werden können, es gebe z. B. Überlegungen des Freien Verbandes oder der apoBank. Dr. Helmut Pfeffer verwies auf die Aussage des Staatssekretärs im BMG Dr. Gebhardt, dass es auch Aufgabe der Politik sei, MVZ als Beschäftigungsform für junge Zahnärzte anzubieten. Von Laffert betonte, man müsse der Politik aber den Unterschied zwischen zahnärztlich geführten MVZ und Fremdkapital-MVZ deutlicher erklären.

Bundesversammlung
Fremdkapital-MVZ waren auch ein wichtiges Thema der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer. Über das Ziel, sie zu verhindern, habe Einigkeit bestanden, heftig gestritten worden sei aber über den Weg dorthin. Der Antrag, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern noch im TSVG zu beschränken, sei einstimmig beschlossen worden.

Ihn persönlich sehr gefreut habe, so von Laffert, dass es ihm gelungen sei, zunächst den Bundesvorstand und dann die Bundesversammlung zu einem Beschluss für eine Zuckerabgabe zu überzeugen. Die Zahnärzteschaft könne so der Öffentlichkeit deutlich machen, dass es ihr um die Gesundheit der Bevölkerungen und nicht um eigene wirtschaftliche Interessen gehe.

In eine für ihn „verstörende“ Richtung sei die Diskussion über die Förderung der Beteiligung von Frauen in den Gremien der Bundeszahnärztekammer und der Bundesversammlung verlaufen. Die Anträge des Bundesvorstandes seien nach vehementen Appellen von mehreren weiblichen Delegierten, die darauf verwiesen, dass sie ihre Ämter auch ohne solche Vorgaben erreicht hätten, nicht durchgekommen. „Ich habe dies als völlig falsches und rückwärtsgewandtes Signal empfunden“, so von Laffert. Es könne nicht sein, dass 50% der Deutschen Zahnmediziner in den Gremien der BZÄK so unterrepräsentiert seien.

Der ebenfalls von Hamburg eingebrachte Antrag „Bürokratieabbau jetzt“ wurde einstimmig angenommen. Die Bereitschaft der Politik, Ankündigungen vor Wahlen zum Bürokratieabbau nach den Wahlen umzusetzen, sei aber leider gering.

Wahlen
Die Wahlbeteiligung lag mit 43,74 % etwa in gleicher Höhe wie 2014. Gefreut habe ihn, dass 2 junge Kolleginnen, Frau Dr. Pamela Martin und Dr. Kathleen Menzel aus dem Stand den Sprung in die Delegiertenversammlung geschafft hätten. Die Bundesversammlung habe die Förderung der Frauen diskutiert, Hamburg habe an der Wahlurne gehandelt.

Anlässlich der letzten Delegiertenversammlung der Amtsperiode unternahm der Präsident sodann einen kurzen Rückblick auf ausgewählte Themen wie Praxisführung, Fachsprachenprüfung, junge Mitglieder, Alterszahnmedizin, Internet, Mitarbeiterinnen und Auszubildenden und den Umzug in die Alstercity. Er schloss seinen Bericht mit einem Dank an die Delegierten für 4 Jahre intensive, teilweise auch Kontroverse aber immer sachliche und konstruktive Diskussion.

Fragestunde
Der ausscheidende Obmann Dr. Jürgen Holtz nutzte den Top 2 Fragestunde, um nach der Handhabung von Aufhebungsverträgen durch die Kammer zu fragen.
Dr. Maryla Brehmer, im Vorstand zuständig für das Referat Mitarbeiterinnen und Auszubildende, stellte zunächst fest, dass die Auszubildendensituation für die Arbeitgeber schwierig sei. „Ich habe Achtung vor allen, die ausbilden“ so Dr. Brehmer. Wenn es nach der Probezeit den Wunsch der Auszubildenden oder der Praxis gebe, den Vertrag zu lösen, bemühe sich die Kammer um Schlichtung. Dies sei jedoch zunehmend schwieriger geworden. Sie verwies auf einen Artikel im HZB 5/2016 von Herrn Rechtsanwalt Hennings, der sehr plastisch schildere, dass man zwar vor Gericht erreichen könne, dass der Vertrag nicht gelöst werde, die Umsetzung aber schwierig sei. „Wollen Sie die Auszubildende jeden Morgen mit dem Gerichtsvollzieher in die Praxis bringen lassen?“ zitierte sie aus dem Artikel von Herrn Hennings.

Kammerbeitragstabelle
Nachdem die Delegierten den Regelpflichtbeitrag 2019 entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um monatlich 39,20 € erhöht hatten, entspann sich eine breite Diskussion um die Anpassung der Kammerbeitragstabelle. Einer Klarstellung der Definition der Mitglieder der Gruppe 4 stimmten die Delegierten zu. Sodann folgte eine breite Diskussion über die Struktur der nach 6 Jahren erforderlich gewordenen Beitragsanpassung. Vorstand und Haushaltsausschuss hatten zuvor ausführlich beraten, ob die bestehende Struktur mit der Aufteilung in Niedergelassene, Angestellte und Assistenten beibehalten werden sollte und ob sie um zusätzliche Kriterien wie die Anzahl der Stunden oder das Einkommen ergänzt werden sollte. Eine Aufteilung wie in Hamburg wird auch in den anderen Zahnärztekammern vorgenommen. Alternativ ist ein Modell denkbar, dass sich nicht nach dem Status sondern nach dem Einkommen richtet. So verfahren die Ärztekammern. Allerdings entstehe dadurch ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Deutlich wurde auch, dass die Delegiertenversammlung in ihrer Beschlussfassung nicht frei, sondern an die Rechtsprechung gebunden ist. Am Ende stimmten die Delegierten für eine lineare Anpassung der bestehenden Tabelle und eine breite Diskussion des Themas in der nächsten Amtsperiode.

Berufsordnung und Gebührenverzeichnis
Die weiteren Punkte wurden ohne große Diskussionen verabschiedet. Die Berufsordnung wurde an die Änderung in der Musterberufsordnung aus den Jahren 2016 und 2017 angepasst. Nach der Genehmigung durch die Behörde werden die Änderungen im HZB veröffentlicht. In Folge der früheren Anpassung der Sitzungsgelder wurde die Prüfungsgebühr für die Weiterbildungsprüfungen angepasst. Bei Schlichtungen zeigte sich, dass der Aufwand für den Schlichtungsausschuss und die Verwaltung der Kammer erheblich zugenommen hat und die bisherige Gebühr absolut nicht kostendeckend ist. Sie wurde auf 350 € für Patient und Praxis angehoben. Für die ZFA Prüfung werden mittlerweile 14 Prüfungsausschüsse benötigt. Die ordentlichen Mitglieder benötigen Stellvertreter und hierfür wurden 3 Vertreter benannt.

Nach 2 ¾ Stunden beendete Präsident von Laffert eine wiederum inhaltsreiche Delegiertenversammlung und wünschte allen Delegierten eine schöne Adventszeit.