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Noch keine Impfungen in Zahnarztpraxen

Die Bund-Länder-Konferenz hat beschlossen, dass auch Zahnärzte Corona-Schutzimpfungen durchführen können sollen. Die rechtlichen Voraussetzungen für Impfungen in Zahnarztpraxen müssen aber erst noch geschaffen werden. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

Aus dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 02.12.2021:

„Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.“

 

Bitte finden Sie auch hierzu die aktuelle Presseinformation (3.12.21) von KZBV und BZÄK.