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Patientenschutz: Zahnärztekammer überprüft Fachsprachenkenntnisse

Ab September überprüft die Zahnärztekammer Hamburg die Fachsprachenkenntnisse von Zahnärztinnen und -ärzten aus dem Ausland, die in Hamburg arbeiten möchten. Diese müssen sich damit ab sofort neben der Überprüfung ihrer Fachkenntnisse auch einer fachlich orientierten Sprachprüfung unterziehen. Die Fachsprachenprüfung geht zurück auf ein Eckpunktepapier der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2014 in Hamburg. Die Kammer wird jetzt tätig aufgrund einer Vereinbarung mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und einer darauf basierenden Verwaltungsvorschrift.

Dazu Dr. Jan Bregazzi, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Hamburg: „Jeder Zahnarzt muss sprachlich dazu in der Lage sein, sorgfältig die Anamnese zu erheben, über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren und etwa auch die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs einer Behandlung darzustellen, um nur einige Beispiele zu nennen.“ Die neu eingeführten Fachsprachenprüfungen sollen das Sprachniveau der ausländischen Zahnärztinnen und -ärzte verbessern und dienen somit einem effektiven Patientenschutz.

Konstantin von Laffert, Präsident der Zahnärztekammer Hamburg unterstützt diese Regelung ausdrücklich: „Damit verbessern wir den Schutz unserer Patienten. Ohne einen aufgeklärten Patienten funktioniert die moderne Zahnmedizin nicht. Ich muss als Behandler meine Patienten auch aus juristischen Gründen aufklären.“

Für diese Aufgabe hat die Kammer eine Reihe von Zahnärztinnen und Zahnärzte gewonnen, die zusammen mit den Fachleuten des Vereins Interkulturelle Bildung Hamburg e. V. (IBH) die Prüfung durchführen.

Nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“, der die verschiedenen Stufen der Sprach-Niveaus definiert, erfolgt die Überprüfung der Fachkenntnisse der ausländischen Zahnärztinnen und -ärzte auf dem Sprachniveau “C 1“ nachweisen. Es ist das zweithöchste Sprachniveau in diesem Referenzrahmen für Sprachen.

Die Prüfungen finden mit zwei Prüfern, einem Zahnarzt und einem Prüfer des IBH statt. Die Prüfung umfasst drei Abschnitte, das Gespräch zwischen Zahnarzt und Patient, die Anfertigung eines Schriftstücks, z. B. das Erstellen einer Dokumentation oder das Ausfüllen eines Anamnesebogens und ein Gespräch unter Zahnärzten.