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Pressemitteilung der Zahnärztekammer Hamburg vom 20.12.2017

Kammer kritisiert Bürgerversicherung durch die Hintertür

Die Debatte in der Hamburgischen Bürgerschaft über die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte am 17.01.2018 hat große Bedeutung für das gesamte System der Krankenversicherung. Die Presse hat die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs bereits  als “Krankenkassen-Revolution“ bezeichnet. Der Erste Bürgermeister selbst spricht davon, dass Hamburg “Sozialgeschichte“ schreibe.

Die Zahnärztekammer Hamburg sieht erheblichen Beratungs- und Diskussionsbedarf und steht diesem Vorschlag kritisch gegenüber: “Während in Berlin die Bürgerversicherung erledigt ist und die Vernunft beim Erhalt eines der besten Gesundheitssysteme der Welt  in der Bundes-SPD während der Sondierungen offenbar Einzug gehalten hat, will Hamburg einen politisch motivierten Alleingang wagen, dessen Folgen für Hamburg und möglicherweise das gesamte Krankenversicherungssystem bundesweit noch gar nicht geprüft und mit allen Beteiligten beraten sind“, so Kammerpräsident Konstantin von Laffert.

Hamburg will für seine Landesbeamten entscheiden, betroffen wäre aber die gesamte Sozialversicherung, für die der Bund die Zuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nummer 12 Grundgesetz hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwa die Hälfte der privat Krankenversicherten beihilfeberechtigt ist. Der von Hamburg angedachte Weg könnte daher langfristig zu einer Austrocknung der privaten Krankenversicherung und somit zur Bürgerversicherung durch die Hintertür führen. Die Kammer verweist weiter darauf, dass der Deutsche Beamtenbund rechtliche Bedenken im Hinblick auf eine Verletzung des Alimentationsprinzips nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz geltend macht, die offenbar auch noch nicht ausreichend geprüft sind. Zudem will Hamburg diesen Weg als bislang einziges Bundesland gehen. Die Fragen, die sich bei einem Umzug eines Beamten in ein anderes Bundesland stellen, sind offenbar auch noch nicht geklärt.

Schließlich dürfte eine Umsetzung des Gesetzes zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen, der Senat selbst spricht von anteiligen Kosten von 2,8 Millionen € in 2018 und 5,6 Millionen € in 2019. Ob es jedoch bei diesen Beträgen bleiben wird, erscheint noch nicht ausreichend geprüft.

„Letzte Woche verlautete aus dem Rathaus die positive Meldung, dass 5 Millionen Euro für die Sanierung von 100 Hamburger Spielplätzen investiert werden. Ich halte weitere Investitionen in Bildung und die junge Generation für deutlich sinnvoller, als das Geld in eine rechtlich umstrittene und ideologisch geprägte Spielart der Bürgerversicherung zu investieren, die in Berlin schon Geschichte ist“, sagte von Laffert weiter.