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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer Hamburg

Infos für die zahnärztlichen Praxen zur Durchführung von Schulpraktika:

  • Grundsätzlich gilt, dass Praktikanten/innen keine Tätigkeiten am Stuhl ausüben dürfen, keine Berührungen mit kontaminierten Instrumenten haben dürfen und nur mit strengen Auflagen biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt werden dürfen. Heißt im Klartext: Nur gucken - nicht anfassen.
  • Gefahrenlos ist eine Tätigkeit in der Verwaltung/Empfang. Gegen beobachtende Tätigkeiten außerhalb eines Gefahrenbereichs bestehen keine Bedenken. Schutzbrille, Mundschutz, Handschuhe müssen zur Verfügung gestellt werden.
  • Denken Sie an die Aufklärung der Eltern zur HepatitisB-Impfung. Diese ist auf jeden Fall anzuraten. (Vorlage in Praktikantenmappe).
  • Verschwiegenheitsverpflichtung unbedingt unterschreiben lassen (Vorlage in Praktikantenmappe).
  • Belehrungen über Unfallverhütungsmaßnahmen, sowie Unfall- und Gesundheitsgefahren, die sich aus der Tätigkeit als ZFA ergeben können, sollten eingehend zu Beginn erläutert werden. Vergessen Sie bitte bei diesem mit Fachbegriffen durchsetztem Thema nicht, dass die Belehrungen in einer für den Jugendlichen verständlichen Sprache erfolgen sollten.
  • Arbeitszeiten werden meist von der Stadtteilschule vorgegeben. Falls es keine Vorgaben gibt, beachten Sie bitte das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es empfiehlt sich, die Schulstunden als Grundlage zu nehmen.
  • Jugendliche (16-18 Jahre) nicht mehr als 8 Std. täglich/40 Std. die Woche arbeiten. Beschäftigungen zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr sind ebenso verboten, wie arbeiten an Sonnabenden/Sonntagen und Notdienst. Pausenzeiten: Mind. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5-6 Std. bzw. mind. 60 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
  • Im Rahmen eines Schülerpraktikums dürfen auch Kinder (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) teilnehmen. Beschäftigung für Kinder ist hingegen untersagt. Kinder dürfen bis zu 7 Stunden täglich- und 35 Stunden max. wöchentlich in der Praxis ein Praktikum absolvieren. 
  • Versichert ist Ihr/e Praktikant/in während eines Schulpraktikums durch die Schulunfallversicherung. Diese greift bei Arbeits- und Wegeunfällen, sowie bei Berufskrankheiten. Haftpflichtversicherung besteht ebenfalls durch die Schule/Stadt Hamburg. Dies gilt ebenfalls für Schulpraktika während der Schulferien.
  • Für eine nachweisbare Infektion während eines Praktikums besteht Versicherungsschutz. ACHTUNG: Aufzeichnung bei Exposition, Stichverletzung o. ä. im Verbandbuch vornehmen.
  • Für Nicht-Schüler sollte die Praxis eine Kopie einer bestehenden Haftpflichtversicherung erhalten. Ebenfalls sollte in diesem Fall die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erfolgen. Bitte kontaktieren Sie die BG vor Aufnahme des Praktikums und lassen Sie sich ausführlich beraten.
  • Bescheinigung/Beurteilung durch die Praxis nach Praktikum. Im Rahmen des Europasses und auch für den weiteren Werdegang Ihrer/s Praktikantin/en ist es sehr wichtig, dass Sie ein kleines "Zeugnis" ausstellen. Sollte Ihnen der Europass vorgelegt werden, finden Sie alle Infos hier.