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Information der Zahnärztekammer Hamburg

ZFA-Abschlussprüfung Winter 2021/2022

Für die ZFA-Abschlussprüfung im Winter 2021/2022 ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtend. Die Vorlage zum Download finden Sie hier

 

ACHTUNG: Freistellungsänderung ab dem 01.01.2020

Bitte beachten Sie, dass durch die Gesetzesänderung Auszubildende ab dem 01.01.2020 an dem Arbeitstag, der den schriftlichen Prüfungen vorangeht, freizustellen sind. Beispiel: Beginn der schritlichen Prüfung an einem Montag, der Sonntag ist frei, somit entfällt die Freistellung. Der zweite Teil der schriftlichen Prüfung ist am Dienstag. Somit ist der Montag, als vorangehender Arbeitstag, freizustellen. Entsprechend zu den anderen Tagen. 

Zulassungen

Für evtl. kritische Zulassungen werden Auszubildende/Ausbilder separat informiert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) fertig zustellen. Die Rechnungen für die Abschlussprüfungen werden nach der Prüfung an die Ausbilder zugesandt. Die Prüfungsmodalitäten werden Anfang November an alle Beteiligten verschickt. Die einzureichenden Unterlagen müssen bis zum 01.12.2021 eingereicht sein. Verspätet eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss von der Prüfung führen.

Praktische Prüfung

Bei der praktischen Abschlussprüfung ist Praxiskleidung, jedoch mind. weiße Hose/Shirt, erforderlich. Haare, Nägel, Schmuck etc. sind nach Hygienevorschriften zu tragen.

Prophylaxeaufgabe zur praktischen Prüfung

Die Aufgaben werden mit den Prüfungsmodalitäten an Praxis und Prüfling zugesendet und sollten gemeinsam, vielleicht mit der Prophylaxemitarbeiterin, geübt und vertieft werden. Grundlage der Aufgaben ist das rein schulische Wissen. Alle Inhalte sind somit in den schulischen Unterlagen des Prüflings zu finden. Eine der Prophylaxeaufgaben muss in einem Rollenspiel, das max. 10 Minuten dauert, mit einem Prüfer in der praktischen Prüfung dargestellt werden. Erst während der Prüfung erfährt der Prüfling die darzustellende Aufgabe.Die Prophylaxeaufgabe wird zu 1/3 und der Behandlungsfall zu 2/3 gewichtet. Somit hat jeder Prüfling die Chance, mit einer gut dargestellten Prophylaxeaufgabe einen nicht so gut gelaufenen Behandlungsfall ggf. auszugleichen. Es wird nicht auf ZMP geprüft. Allerdings erwarten die Prüfer von ihren Prüflingen Interaktion. Heißt: Zuhören, Fragen beantworten, Körpersprache, Blickführung. Bestenfalls stellt sich der Prüfling ein Patientengespräch vor.

Praktische Vorbereitungskurse

Weiter bietet die ZÄK für alle Prüflinge einen praktischen Vorbereitungskurs, der vom ZFA-Prüfungsausschuss durchgeführt wird, an. Die Kursinformation mit allen Terminen werden den Prüflingen frühzeitig zugesandt. Nutzen Sie die Chance zur Klärung Ihrer Fragen!

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der evtl. notwendige Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung wird am Tag der prakt. Prüfung durch den Prüfungsausschuss übergeben. Diese ist notwendig, wenn man bereits in der schriftlichen Prüfung in zwei Prüfungsbereichen eine 5 geschrieben hat. Um mit der mündlichen Ergänzungsprüfung eine 5 ausgleichen zu können, muss allerdings die praktische Prüfung bestanden sein. Bitte diesen Termin vorsorglich freihalten.

Nachteilsausgleich

Auf Grund von attestierter Lernschwäche oder anderen Einschränkungen (zugelassenes Institut oder Amtsarzt) kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich (Verlängerung der Prüfungszeiten) gestellt werden. Diesem formlosen Antrag muss das Attest beigefügt sein, der Antrag muss fristgemäß bei der Kammer vorliegen. Nach Prüfung kann durch die Zahnärztekammer Hamburg ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Bei nicht fristgemäßer Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Frist: Jeweils 12 Wochen vor dem ersten schriftlichen Prüfungstermin

Anmeldeformular für die Abschlussprüfung.

Prüfungstermine Sommer 2022

Änderungen vorbehalten.

Schriftliche Prüfungen, Multiple Choice (Berufsschule)

Schriftliche Wiederholungsprüfungen finden ebenfalls an der Berufsschule statt. Die Prüflinge werden separat angeschrieben.

Montag, 30.05.2022

  • Konservierender Fall mit Abrechnung
  • Endodontischer Fall mit Abrechnung
  • Allgemeiner Teil Abrechnung
  • Pause
  • Bereich Wirtschaft- und Sozialkunde

Dienstag, 31.05.2022

  • Chirurgischer Fall mit Abrechnung
  • Prothetischer Fall mit Abrechnung
  • Allgemeine Behandlungsassistenz
  • Pause
  • Praxisorganisation

Praktische Prüfung (Berufsschule, Einteilung des Termins geht seperat an die Auszubildenden)

  • Samstag,18.06.2022, ab 08:00 Uhr
  • Samstag, 25.06.2022, ab 08:00 Uhr
  • weitere Termine folgen zeitnah

Mündliche Prüfungen (Zahnärztekammer, Alstercity)

  • Samstag, 02.07.2022, ab 09:00 Uhr

Abschlussfeier und Zeugnisübergabe (unter Vorbehalt)

  • Dienstag, 05.07.2022, 16:00 - 18:00 Uhr (Bürgerhaus Wilhelmsburg)

 

Die Ausbildung endet, unabhängig vom eingetragenen Enddatum im Ausbildungsvertrag, am Tag der praktischen Prüfung, sofern diese bestanden wurde. Eine Bescheinigung über das Bestehen / Nicht-Bestehen wird vom Prüfungsausschuss ausgehändigt.

Externe Prüfung zur ZFA

Das Berufsbildungsgesetz, BBiG, und die Prüfungsordnung ZFA der Zahnärztekammer Hamburg, bietet den  ungelernten Mitarbeiter in zahnärztlichen Praxen den Berufsausbildungsabschluss ZFA zu erreichen. Diese Prüfung wird "externe Prüfung" genannt. 

Das Gesetz sagt, dass der externe Prüfling das mindestens 1 1/2 fache der regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren nachweislich in zahnärztlichen Praxen tätig gewesen ist, also 4 1/2 Jahre. Wichtig ist, dass der Interessent zur externen Prüfung alle im Ausbildungsrahmen verankerten Ausbildungsinhalte kennen gelernt und diese vertieft hat. Eine Empfehlung von Büchern für die Prüfung finden Sie hier.

Weiter bietet die Zahnärztekammer Hamburg Abrechnungskurse zur Prüfungsvorbereitung (Fortbildungsheft) und einen Vorbereitungskurs für die praktische Prüfung an (Termininfo erfolgt nach Eingang des Prüfungsantrags). 

Der Antrag auf externe Prüfung muss mind. 6 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin schriftlich bei der Zahnärztekammer Hamburg vorliegen. Die Prüfungstermine finden Sie ebenfalls in der Legende auf der rechten Bildschirmseite. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, gern per E-Mail, ein:

  1. Formloser Antrag auf externe Prüfung mit dem gewünschten Prüfungszeitraum
  2. Ihren aktuellen Lebenslauf
  3. Nachweis(e) der mind. 4 1/2 jährigen Tätigkeit in zahnärztlichen Praxen (Arbeitszeugnisse)

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 260,00 € muss vorab, nach Rechnungserhalt, beglichen werden.