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Ausbildungsnachweis E-Portfolio ab Ausbildungsstart 08.2022

Das digitale Portfolio löst das „klassische Berichtsheft“ zum 01.08.2022 ab. Ziel ist es, die in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse mit den praktischen Inhalten in Verbindung zu bringen und somit eine für die Auszubildenden bessere Verknüpfung der vielen Ausbildungsinhalte in Praxis und Schule zu erreichen. Die Ausbildungsinhalte werden digital zentral dokumentiert. Sie, liebe Auszubildenden und Ausbildende, haben jederzeit einen Überblick über die bereits erarbeiteten Ausbildungs- und schulischen Inhalte, können flexibel und „vom Behandlungsstuhl aus“ Inhalte hochladen und eine Art Praxistagebuchführen und somit eine bessere Unterstützung beim Lernen erfahren.

Um auf das Portfolio zuzugreifen, erhalten die Auszubildenden zu Beginn ihrer Berufsschulzeiten einen Benutzernamen samt Passwort, ergänzt durch eine kurze Einführung. Sofern die Daten vergeben wurden, kann umgehend mit der Bearbeitung begonnen werden (siehe u.s. Link). Sollte bereits vor der Vergabe der Login_Daten begonnen werden, können die Nachweise in Word verfasst und anschließend in das Portfolio kopiert werden.

Für einen Login speichern Sie sich bitte folgenden Link ab: zfa-eportfolio | Anmelden (g18.de) 

Pro Container werden drei Arbeitsproben gefordert. Die Arbeitsproben ergeben sich aus der zweiten Spalte des betrieblichen Ausbildungsplans (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/Ausbildungsinhalte). Die erste Spalte des betrieblichen Ausbildungsplans findet sich im digitalen Portfolio als Untertitel der Container in grauer Schrift wieder. Diese ermöglichen die Zuördnung der Ausbildungsinhalte zu den Containern.

Hier ein paar Tipps, welche Themen im E-Portfolio/Ausbildungsnachweis erarbeitet werden können. Sinnvollerweise wird die Auswahl geeigneter Arbeitsproben von Auszubildenden und Ausbildenden gemeinsam getroffen. Neben Berichten, Tabellen, Zusammenfassungen oder Kreisläufen o.Ä. lassen sich Fotodokumentationen oder Videos einstellen. Wichtig ist, dass nur Nachweise in den digitalen Ausbildungsnachweis einfließen, die mit "Ausbildungsnachweis" verschlagwortet sind. Nutzen Sie Ihre Kreativität und bedenken Sie, dass Ihre Prüfenden sehen möchten, dass Sie den Titel der/des ZFA verdienen.

WICHTIG!

Wir hoffen, dass Sie von dem digitalen Ausbildungsnachweises ebenso überzeugt sein werden wie wir. Weiter wünschen wir uns, dass Sie, liebe Auszubildenden, mit dem neuen Portfolio einen besseren Zugang und mehr Freude an dem zumeist eher als lästige Pflicht angesehenen Ausbildungsnachweis finden. Der digitale Ausbildungsnachweis kann über das Smartphone geführt werden. Komfortabler ist es die Inhalte über ein Tablet oder ein iPad zu bearbeiten. Die Ausbildenden werden hier um Unterstützung ihrer Auszubildenden gebeten und könnten sich überlegen, ein Tablet oder iPad leihweise zur Verfügung zu stellen und vielleicht die Anschaffung als Anreiz nutzen für eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und/oder den weiteren Verbleib in der Praxis nach der Ausbildung den Auszubildenden zu schenken. Sprechen Sie Ihre Praxis gern drauf an. Nur gemeinsam kann Ausbildung gelingen!

Neuer betrieblicher Ausbildungsplan

Gegenüberstellung Ausbildungsplan und Berufsschullehrplan

Hilfestellung zum Umgang mit dem digitalen Portfolio

 

Kurz zusammengefasst

wer?

alle Auszubildenden, die seit August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben

wann? 

mit der Bearbeitung des digitalen Ausbildungsnachweises sollte begonnen werden, sobald die Login-Daten vergeben wurden (am Anfang der Berufsschulzeit)

was?

Jede:r Auszubildende erstellt bis zum Ende der Ausbildung drei Arbeitsproben seiner Wahl pro Container und kennzeichnet diese Nachweise durch Aktivierung des Buttons "diesen Eintrag zum Ausbildungsnachweis hinzufügen"

wie?

1. Login-Daten durch die Berufsschule erhalten

2. Login über o.s. Link

3. Zu Beginn der Ausbildung den betrieblichen Ausbildungsplan, gemeinsam mit dem Ausbilder, sichten. Der Ausbildende vermittelt die entsprechenden Inhalte, was anschließend im Digitalen Portfolio festgehalten und durch die Auszubildenden tiefergehend bearbeitet werden kann. Eine Auswahl geeigneter Arbeitproben aus Spalte 2 des betrieblichen Ausbildungsplans sollte dabei durch Auszubildende und Ausbildende gemeinsam erfolgen. In der Ausgestaltung der Arbeitsproben ist der Auszubildende frei. Tabellen, Checklisten, Videos oder Berichte bieten sich an.

4. Der Auszubildende erstellt seine Arbeitsproben

Ausbildungsnachweis? Was mache ich wie?

Der Ausbildungsnachweis ist in zwei Abschnitte unterteilt: Der erste (gelbe) Teil wird mit dem eingetragenen Ausbildungsvertrag an die Ausbildungspraxis gesendet. Der zweite (blaue) Teil wird mit dem Ergebnis der Zwischenprüfung per Post zugeschickt.

Tipps für die Erarbeitung der „Arbeitsproben“ finden Sie hier

Alle Prüfungstermine auf einen Blick

Röntgenprüfung 2024 (Änderungen vorbehalten)

Mittwoch, 17.01.2024 / 14.30 Uhr - 15.15 Uhr  schriftl. Prüfung / Berufsschule

Montag, 12.02.2024 / ab 12.00 Uhr / mündliche Ergänzungsprüfung (Berufsschule)

Mündliche Ergänzungsprüfung Röntgen: Montag, 06.02.2023 / ab 12.00 Uhr / Berufsschule

Ansprechpartnerin Susanne Weinzweig  (040) 73 34 05 41

 

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 (GAP 1) 2024 (Änderungen vorbehalten)

Mittwoch, 03.04.2024 / 14.30 Uhr - 17.30 Uhr / Berufsschule

Ansprechpartnerin Katharina Poggensee (040) 733 405 29

 

Prüfungstermine Sommer 2024 (Änderungen vorbehalten)

Schriftliche Prüfungen, Multiple Choice (Berufsschule)

Schriftliche Wiederholungsprüfungen finden ebenfalls an der Berufsschule statt. Die Prüflinge werden separat angeschrieben.

Montag, 10.06.2024 / 14.00 Uhr - 17.15 Uhr

  • Konservierender Fall mit Abrechnung
  • Endodontischer Fall mit Abrechnung
  • Allgemeiner Teil Abrechnung
  • Pause
  • Bereich Wirtschaft- und Sozialkunde

Dienstag, 11.06.2024/ 14.00 Uhr - 17.00 Uhr

  • Chirurgischer Fall mit Abrechnung
  • Prothetischer Fall mit Abrechnung
  • Allgemeine Behandlungsassistenz
  • Pause
  • Praxisorganisation

Praktische Prüfung (Berufsschule, Einteilung des Termins geht seperat an die Auszubildenden)

  • Samstag, 29.06.2024 / ab 08.00 Uhr
  • Samstag, 06.07.2024 / ab 08.00 Uhr

Mündliche Prüfungen (Zahnärztekammer, Alstercity)

  • Samstag, 13.07.2024 / ab 09:00 Uhr

Abschlussfeier (Bürgerhaus Wilhelmsburg)

  • Mittwoch, 17.07.2024 / 16.00 Uhr- 18.00 Uhr

 

Alle Informationen zur Abschlussprüfung

Fehlzeitenregelungen für die Prüfungszulassung.

Bitte beachten Sie, dass durch die Gesetzesänderung Auszubildende an dem Arbeitstag, der den schriftlichen Prüfungen vorangeht, freizustellen sind. Beispiel: Beginn der schritlichen Prüfung an einem Montag, der Sonntag ist frei, somit entfällt die Freistellung. Der zweite Teil der schriftlichen Prüfung ist am Dienstag. Somit ist der Montag, als vorangehender Arbeitstag, freizustellen. Entsprechend zu den anderen Tagen. 

Zulassungen

Für evtl. kritische Zulassungen werden Auszubildende/Ausbilder separat informiert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) fertig zustellen. Die Rechnungen für die Abschlussprüfungen werden nach der Prüfung an die Ausbilder zugesandt. Die Prüfungsmodalitäten werden Anfang November an alle Beteiligten verschickt. Die einzureichenden Unterlagen müssen bis zum 10.11.2023 eingereicht sein. Verspätet eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss von der Prüfung führen.

Praktische Prüfung

Bei der praktischen Abschlussprüfung ist Praxiskleidung, jedoch mind. weiße Hose/Shirt, erforderlich. Haare, Nägel, Schmuck etc. sind nach Hygienevorschriften zu tragen.

Prophylaxeaufgabe zur praktischen Prüfung

Die Aufgaben werden mit den Prüfungsmodalitäten an Praxis und Prüfling zugesendet und sollten gemeinsam, vielleicht mit der Prophylaxemitarbeiterin, geübt und vertieft werden. Grundlage der Aufgaben ist das rein schulische Wissen. Alle Inhalte sind somit in den schulischen Unterlagen des Prüflings zu finden. Eine der Prophylaxeaufgaben muss in einem Rollenspiel, das max. 10 Minuten dauert, mit einem Prüfer in der praktischen Prüfung dargestellt werden. Erst während der Prüfung erfährt der Prüfling die darzustellende Aufgabe.Die Prophylaxeaufgabe wird zu 1/3 und der Behandlungsfall zu 2/3 gewichtet. Somit hat jeder Prüfling die Chance, mit einer gut dargestellten Prophylaxeaufgabe einen nicht so gut gelaufenen Behandlungsfall ggf. auszugleichen. Es wird nicht auf ZMP geprüft. Allerdings erwarten die Prüfer von ihren Prüflingen Interaktion. Heißt: Zuhören, Fragen beantworten, Körpersprache, Blickführung. Bestenfalls stellt sich der Prüfling ein Patientengespräch vor.

Praktische Vorbereitungskurse

Weiter bietet die ZÄK für alle Prüflinge einen praktischen Vorbereitungskurs, der vom ZFA-Prüfungsausschuss durchgeführt wird, an. Die Kursinformation mit allen Terminen werden den Prüflingen frühzeitig zugesandt. Nutzen Sie die Chance zur Klärung Ihrer Fragen!

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der evtl. notwendige Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung wird am Tag der praktischen Prüfung durch den Prüfungsausschuss übergeben. Diese ist notwendig, wenn man bereits in der schriftlichen Prüfung in zwei Prüfungsbereichen jeweils eine 5 geschrieben hat. Um mit der mündlichen Ergänzungsprüfung eine 5 ausgleichen zu können, muss allerdings die praktische Prüfung bestanden werden. Bitte diesen Termin vorsorglich freihalten.

Nachteilsausgleich

Auf Grund von attestierter Lernschwäche oder anderen Einschränkungen (zugelassenes Institut oder Amtsarzt) kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich (Verlängerung der Prüfungszeiten) gestellt werden. Diesem formlosen Antrag muss das Attest beigefügt sein. Der Antrag muss fristgemäß bei der Kammer vorliegen. Nach der Prüfung des Antrags kann durch die Zahnärztekammer Hamburg ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Bei nicht fristgemäßer Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Frist: Jeweils 12 Wochen vor dem ersten schriftlichen Prüfungstermin

 

Gestreckte Abschlussprüfung Teil I und II

Der schriftliche Teil I der Gestreckten Abschlussprüfung wird nach ca. 18 Monaten abgelegt und besteht aus den Bereichen

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen (60 Minuten)

  • Aufbereiten von Medizinprodukten und Empfangen und aufnehmen von Patientinnen und Patienten. (60 Minuten)

Der Teil II der gestreckten Abschlussprüfung wird nach 36 Monaten Regelausbildungszeit schriftlich und praktisch abgelegt und besteht aus den schriftlichen Teilen

  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen (120 Minuten)
  • Wirtschafts und Sozialkunde (60 Minuten)

sowie dem praktischen Teil

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (60 Minuten)

 

 

Externe Prüfung zur ZFA

Das Berufsbildungsgesetz, BBiG, und die Prüfungsordnung ZFA der Zahnärztekammer Hamburg bietet den ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der zahnärztlichen Praxen an, den Berufsausbildungsabschluss ZFA zu erreichen. Diese Prüfung wird "externe Prüfung" genannt. Ein Ausbildungsnachweis muss nicht geführt sein oder vorgelegt werden!

Das Gesetz besagt, dass der externe Prüfling das mindestens 1 1/2 fache der regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren nachweislich in zahnärztlichen Praxen tätig gewesen ist, also 4 1/2 Jahre. Wichtig ist, dass der Interessent zur externen Prüfung alle im Ausbildungsrahmen verankerten Ausbildungsinhalte kennen gelernt und diese vertieft hat. Alle Lernfeldinhalte der Berufsschule finden Sie hier.

Der Antrag auf externe Prüfung muss mind. 6 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin schriftlich bei der Zahnärztekammer Hamburg vorliegen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, gern per E-Mail, ein:

  1. Formloser Antrag auf externe Prüfung mit dem gewünschten Prüfungszeitraum
  2. Ihren aktuellen Lebenslauf
  3. Nachweis(e) der mind. 4 1/2 jährigen Tätigkeit in zahnärztlichen Praxen (Arbeitszeugnisse)

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 260,00 € muss vorab, nach Rechnungserhalt, beglichen werden.

 

 

Verkürzungen und einzuhaltende Termine

Verkürzungsanträge für die Sommerprüfung: Posteingang ZÄK, 30.11. des Vorjahres

Verkürzungsanträge für die Winterprüfung: Posteingang ZÄK, 30.04. des Vorjahres

Leistungsbedingte Verkürzung von 36 Monate auf 30 Monate Ausbildungszeit

Die Anträge werden mit allen einzureichenden Unterlagen an der Berufsschule gesammelt und mit den Ergebnissen der Konferenzen fristgemäß von der Berufsschule an die Zahnärztekammer übermittelt. Einzureichende Unterlagen sehen Sie unten.

Leistungsbedingte Verkürzung von 24 Monate auf 18 Monate Ausbildungszeit

Die Fristen für die Verkürzung um weitere 6 Monate, auf nur noch 18 Monate gesamte Ausbildungszeit ZFA, ist nur bei überragenden Leistungen (max. 1,49 im Durchschnitt) an beiden Lernorten und keinen auffälligen Fehlzeiten möglich. Voraussetzung ist, dass bereits die Genehmigung der Verkürzung auf 24 Monate mit Beginn der Ausbildung vorliegt. Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden und führen zur Nicht-Zulassung zur angestrebten Abschlussprüfung. Der Zulassungsausschuss wird die abschließende Genehmigung auf Grund der vorliegenden Unterlagen treffen.

Folgende Unterlagen müssen fristgerecht der ZÄK eingereicht werden

  • Gemeinsamer Antrag (download hier)
  • Ergebnis Klassenkonferenz, Befürwortung Lehrerteam, Fehlzeiten.
  • Tabellarischer Lebenslauf.
  • Letztes Berufsschulzeugnis.
  • Bei Verkürzungsantrag auf 18 Monate zusätzlich
  • Schriftliche Ausführung des Ausbilders, dass die Leistungen im Lernort Praxis weit überdurchschnittlich und herausragend sind (max. Note 1,49).
  • Der Ausbildungsnachweis muss mit aktuellem Sachstand dem Verkürzungsantrag beigelegt werden.

Gern können Sie Ihre Fragen an die Zahnärzterkammer stellen. Wir unterstützen Sie gern.

HVV Auszubildenden Vergünstigungen

Mit der Umstellung auf das 49€-Ticket hat sich bezüglich des HVV-Azubitickets einiges geändert. 
Der Berechtigungsnachweis für Auszubildende, der bisher durch die Kammer abgestempelt werden musste, entfällt und das Verfahren der Beantragung wird digitalisierter.
BonusTickets für Azubis, die gerade ihre Ausbildung begonnen haben, werden direkt im Jobticketvertrag des Betriebes über die S-Bahn beantragt. Eine Mindestabnahmemenge gibt es nicht mehr.
Alles Wichtige rund um den Vertrag und zu den Jobtickets ist auf der Webseite https://www.hvv.de/de/profiticket beschrieben.
Für den Arbeitgeber fallen als Kosten der Fahrgeldzuschuss an, mindestens 17,55 €. 
Die Stadt Hamburg bezuschusst das BonusTicket nicht mehr, da sie bereits das Deutschlandticket finanziell unterstützt.

Für Rückfragen bezüglich des Azubi-Tickets wenden Sie sich gerne direkt an den HVV. https://www.hvv.de/de/kontakt 

 

Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg, BS 15

Auf der Website der Berufsschule finden Sie alle Inhalte der Lerninhalte und die genaue Aufstellung der Lernstandards sowie weitere Bildungsangebote wie „Nachhilfe“ und verschiedene Projekte. BS 15 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg (bs15-hamburg.de)

Die Berechnung der Berufsschulzeiten finden Sie hier.

Schultage für den Ausbildungsstart 01.02.2024

  1. Montag und Dienstag
  2. Donnerstag und Freitag

Die Ausbildungspraxen erhalten die Einteilung ihrer Auszubildenden direkt von der Berufsschule in die Praxis. 

Probleme während der Ausbildung?

Es gibt zu Beginn der Ausbildung immer eine Probezeit für beide Seiten, Ausbilder wie Auszubildende. Auch bei einem Praxiswechsel gibt es jedes Mal eine neue Probezeit. Während der Probezeit kann jeden Tag mit einer eintägigen Frist schriftlich gekündigt werden.

Bei weiterem Beratungsbedarf rund um Ausbildungsprobleme kann jederzeit die Zahnärztekammer Hamburg per E-Mail informiert werden. Gern vereinbaren wir auch einen Telefontermin. Die Ausbildungsberatung unterliegt für alle Beteiligten der Schweigepflicht und ist eine neutrale Beratungsstelle für alle Ausbildungsbeteiligten.

Sollte festgestellt werden, dass die Ausbildungsberatung direkt mit der Ausbildungspraxis sprechen muss, benötigen wir die Entbindung der Schweigepflicht durch die Auszubildenden. Formular Entbindung Schweigepflicht

Weiter könnte die Assistierte Ausbildung (AsA)  zum gelingen der Ausbildung führen. Infos für Auszubildende und hier geht es zur Terminvereinbarung.

Ausbildungsverordnung&Rechtliche Infos

Es ist zwar ein trockenes Thema, aber eine wichtige Grundlage für die Ausbildung zur:m ZFA.

Die duale Berufsausbildung ist in Deutschland durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Auch der Ausbildungsvertrag, die Prüfung, das Führen des Ausbildungsnachweises, der schulische Lehrplan und vieles mehr beruhen auf diesem Gesetz. Alle Infos finden Sie hier.

Prüfungsordnung ZFA, 2022

Fehlzeitenregelungen für die Prüfungszulassung