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Information der Zahnärztekammer Hamburg

Aufhebungsvertrag bei Auszubildenden mit rechtlichen Informationen

"Reisende soll man nicht aufhalten". Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag, bei Weiterführen der Ausbildung zur ZFA, nur durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig gelöst werden, wobei beide Seiten einverstanden sein müssen. Es gibt keine Fristen, wie z. B. eine Kündigungsfrist. Resturlaubsansprüche müssen bis zum Enddatum abgegolten sein. Bei minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter mit unterschreiben. Der unterzeichnete Vertrag muss der ZÄK zugestellt werden. Dann kann der BAV gelöst werden. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Die Berufsschule wird durch die Kammer informiert.

Wichtig ist, dass vorab klar zwischen Auszubildenden und Ausbildern besprochen wird, warum die Ausbildung vorzeitig beendet werden soll. Da es keine Fristen, wie z. B. bei einer Kündigung, gibt, sollten sich beide Seiten Zeit geben, empfehlenswerterweise 6-8 Wochen. So hat die Praxis Zeit, Ersatz für die Auszubildende zu finden und die Auszubildenden hat Zeit sich einen weiterführenden Ausbildungsplatz zu suchen.

Fair geht vor:

  • Ausbilder und Auszubildende müssen Zeit haben, den Inhalt des Aufhebungsvertrags in Ruhe zu prüfen und ggf. sich mit einer 3.ten Person zu besprechen
  • Es sollte kein Druck ausgeübt werden, sondern mindestens eine Nacht drüber geschlafen werden
  • Kein Androhen von Konsequenzen, falls die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag nicht erfolgt. Das gilt übrigens für beide Seiten!

Sollten sich beide Seiten schnell einig sein, kann eine Aufhebung von einem auf den anderen Tag geschlossen werden. Bitte auch hier den evtl. noch bestehenden Resturlaubsanspruch nicht vergessen.

Ausführungen zum Aufhebungsvertrag bei Auszubildenden vom Justiziar der Zahnärztekammer Hamburg, RA Hennings, finden Sie hier: Mehr

Bitte nutzen Sie die Stellenbörse der ZÄK und geben dort Ihr Stellengesuch (für Auszubildende, die wechseln wollen) oder Ihr Angebot (für Praxen die Auszubildende suchen) auf. Gern können Ausbildungspraxen einen Aushang an der Berufsschule machen. Sie erreichen Frau Wolter, W4, unter: 42 879 22 03.

Download Aufhebungsvertrag BAV (mit Formularfeldern) - Ausfüllen am Bildschirm und Ausdrucken - fertig.

Kündigung der Ausbildung

Eine Kündigung, die grundsätzlich der Schriftform bedarf, des Ausbildungsvertrags ist nur unter folgenden besonderen Bedingungen möglich:

  1. Während der Probezeit von einen Tag auf den anderen ohne Angabe von Gründen.
  2. Außerhalb der Probezeit aus wichtigem Grund, wie z.B. Diebstahl, Urkundenfälschung etc.
  3. Dies muss beweisbar sein und in der Kündigung begründet werden.
  4. Nach 3 Abmahnungen, durch die Ausbildungspraxis, aus ein- und demselben Grund kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
  5. Bei Ausbildungsabbruch mit einer Frist von 4 Wochen. Hierzu zählt z.B. ein weiterführender Schulbesuch oder den Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf.
  6. Bitte beachten, dass bei minderjährigen Auszubildenden möglichst der Erziehungsberechtigte vorab informiert wird, verpflichtend jedoch die Unterschrift notwendig ist.

Bitte lesen Sie hierzu die Regelungen des geschlossenen Ausbildungsvertrags nach.

Tipps zur Abmahnung

Abmahnung light: Hilft vielleicht auch eine Ermahnung? Denn eine Abmahnung belastet immer das Ausbildungsverhältnis. Gehen Sie mit diesem Instrument in der Ausbildung bewußt und vorsichtig um. Mehr.