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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer Hamburg

Schwangerschaft während der Ausbildung ZFA

Nicht selten werden Auszubildende während der Ausbildung schwanger. Alle Informationen haben wir für Sie im ZQMS hinterlegt. 

  1. Gefährdungsbeurteilung muss erfolgen (Vorlage ZQMS unter Mutterschutz)
  2. Arbeitsplatz umbesetzen oder ein Beschäftigungsverbot schriftlich ausstellen
  3. Bitte lassen Sie dieses von Ihrer Auszubildenden unterschreiben, bei Minderjährigen ebenfalls von Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen
  4. Beschäftigungsverbot und den schriftlichen Nachweis der Schwangerschaft vom Gynäkologen an die ZÄK senden
  5. Sie und Ihre betroffene Auszubildende erhalten ein Anschreiben mit allen weiterführenden Informationen bzgl. der Ausbildung/Wiederaufnahme von der ZÄK
  6. Ihren Steuerberater informieren (U2-Umlage Versicherung)
  7. U2 Umlageversicherung an Krankenkasse schicken
  8. Melden der Schwangerschaft an das Amt für Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung+Beschäftigungsverbot)
  9. Bitte teilen Sie der Auszubildenden, bei Bestätigung der Elternzeit, schriftlich mit, dass während der Elternzeit keine Urlaubsanprüche erworben werden.

Ihre Auszubildende unterliegt sofort dem Kündigungsschutz und hat auch nach 3-jähriger Elternzeit Anspruch auf Ihren Ausbildungsplatz in Ihrer Praxis.

Die Kammer muss durch einen formlosen, schriftlichen Antrag auf "Wiederaufnahme der Ausbildung", vom Ausbilder und Auszubildender gemeinsam unterschrieben, informiert werden, wann die Ausbildung wieder aufgenommen werden soll. Je nach Leistungsstand und Zeitpunkt der Schwangerschaft wird wohlwollend überprüft, welche bereits absolvierten Ausbildungszeiten angerechnet werden können.

Bitte informieren Sie sich, ob die Möglichkeit der Teilzeitausbildung für die junge Mutter in Ihrer Praxis möglich ist. Das Modell ist sehr erfolgreich und führt zur Entlastung der Auszubildenden und dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Gern können Sie Ihre Fragen der Zahnärztekammer mailen.