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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Der Eintrag ins Zahnarztregister

Nach Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit können Sie bei der KZV Hamburg einen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen, sofern sich Ihre Meldeadresse in Hamburg befindet.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen: 

  • Geburtsurkunde 
  • Personalausweis/Reisepass
  • Approbationsurkunde
  • ggf. Promotionsurkunde
  • ggf. Anerkennungsurkunde für die Fachgebietsbezeichnung
  • Beschäftigungsnachweise seit der Approbation 
  • SEPA-Lastschriftmandat für den monatlichen Festbetrag (derzeit 50,-- EUR) 

Die Eintragung in das Zahnarztregister erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen incl. der Eintragungsgebühr bei der KZV Hamburg eingegangen sind.

Empfehlung bei einem ausländischen Staatsexamen und zahnärztlichen Tätigkeiten:

Die Anerkennung von ausländischen Staatsexamen und zahnärztlichen Tätigkeiten im Ausland unterliegt einer individuellen Prüfung. Das gilt auch für das Studium im EU-Ausland. Lassen Sie sich daher unbedingt vor Antragstellung von uns beraten.

Antragsformulare:

Antrag auf Eintragung in Zahnarztregister PDF 340 KB
Vordruck Beschäftigungsnachweis PDF 204 KB

Susanne Oetzmann-Groß

Assistentin des Vorstandes

Montags - Donnerstags 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

Abgabe der Antragsunterlagen

Nach telefonischer Anmeldung nehmen wir gern während der Geschäftszeiten Unterlagen persönlich entgegen. Bei Vorlage von Originalen fertigen wir Kopien an.

Eintragungsgebühr: 100,00 €

Die Gebühr für die Registereintragung ist bei Antragsstellung auf unser Konto bei der Apobank zu überweisen (Verwendungszweck: Zahnarztregister).

IBAN: DE98 3006 0601 0001 2354 35