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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Vorbereitungszeit

Neben der Approbation ist die Ableistung einer zweijährigen Vorbereitungszeit Voraussetzung für eine Eintragung ins Zahnarztregister.

Von dieser Vorbereitungszeit sind mindestens sechs Monate bei einem Vertragszahnarzt abzuleisten. Bei einer Tätigkeit in einer Universitätszahnklinik verringert sich die erforderliche Vorbereitungszeit bei einem Vertragszahnarzt auf drei Monate.

Die übrigen 18 bzw. 21 Monate können außer bei einem Vertragszahnarzt auch ersatzweise in

  • Universitätszahnkliniken 
  • Zahnstationen eines Krankenhauses oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der
  • Bundeswehr oder in
  • Zahnkliniken

abgeleistet werden.

Die Vorbereitungszeit soll ganztags abgeleistet werden. Halbtagstätigkeiten von mindestens 16 Stunden bis 30 Stunden wöchentlich werden zur Hälfte auf die Vorbereitungszeit angerechnet. Grundsätzlich bedarf die Beschäftigung eines Assistenten der vorherigen Genehmigung durch die KZV Hamburg.

Sämtliche Tätigkeiten nach der Approbation sind nachzuweisen. Lassen Sie sich daher beim Ende einer Tätigkeit einen Tätigkeitsnachweis oder Zeugnis ausstellen.

Bei Zahnärzten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung zugelassen sind, entfällt die Vorbereitungszeit. 

Über die Anrechnung von Tätigkeiten im Ausland entscheidet die KZV Hamburg im Einzelfall, nicht angerechnet werden Tätigkeiten in Praxen bzw. Praxiskliniken.