Patientenberatung der zahnärztlichen Körperschaften
Allgemeine Patientenberatung
Bei Fragen zu
- Zahnersatz: Festzuschüsse der Krankenkassen
- Bonusheft und Bonusregelung
- Mehrkosten bei Füllungen
- Wurzelbehandlung: Privat- oder Kassenleistung
Telefonische Sprechzeiten: | ||
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Montag | 08:00 - 11:30 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr | |
Mittwoch | 13:30 - 16.00 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr |
Kontakt bei der KZV
Tel.: (040) 36 14 7- 200
oder schriftlich bei der
KZV Hamburg
Postfach 11 12 13
20412 Hamburg
oder per Mail: patientenberatung@kzv-hamburg.de
Gebührenberatung
Sie haben von Ihrem Hamburger Zahnarzt
- eine private Rechnung (nach GOZ) erhalten und
- haben Fragen zu der Liquidation
- oder einzelnen Gebührenpositionen?
- Auskünfte erhalten Sie zu folgenden
telefonischen Sprechzeiten: | ||
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Montag | 08:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 12:30 Uhr - 16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30 - 12:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 - 12:30 Uhr |
KZV InfoLine
KZV InfoLine
Die telefonische Beratung erfolgt durch erfahrene Zahnärzte
jeden Mittwoch von 15:00 - 17:00 Uhr
Patientenberatung bei der Zahnärztekammer
Patientenberatung bei der Zahnärztekammer
Telefonische Beratung
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr; Dienstag: 12:00 - 16:00 Uhr
Privatgutachten über die Zahnärztekammer
Privatgutachten über die Zahnärztekammer
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 - 12.30 Uhr; Dienstag: 12:00 - 16:00 Uhr
Beantragung eines Privatgutachtens:
Wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt uneins über den Behandlungserfolg sind, können Sie über Ihre gesetzliche Krankenkasse ein Mängel-Gutachten beantragen. Wenn Sie privatzahnärztliche Leistungen bei einem Hamburger Zahnarzt in Anspruch genommen haben, können Sie ein Privatgutachten über die Zahnärztekammer beantragen.
Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer
Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer
Montag und Mittwoch: 08:30 - 12.30 Uhr, Dienstag: 12:00 - 16:00 Uhr
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Zahnarzt über die Behandlung können Sie die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer einschalten. Ein Schlichtungsverfahren kann nur im Einverständnis beider Parteien (Patient und Zahnarzt) durchgeführt werden.
Bei einer Schlichtung fallen für jede Partei Kosten von 350,-- Euro an.
Zweitmeinung bei der KZV Hamburg
Zweitmeinung bei der KZV Hamburg
Informationen und Terminvergabe: Frau Andrea Falkenhagen
Telefonisch erreichbar: Mo - Do, 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
- suchen Sie eine 2. Meinung zum geplanten Zahnersatz?
- sind Sie verunsichert vor einer geplanten Versorgung?
In einem persönlichen Gespräch werden Sie nach vorheriger Anmeldung zur Zahnersatzplanung Ihres Hauszahnarztes von einem unserer erfahrenen Zahnärzte beraten.