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Wurzelkanalbehandlung

Alternative zum Zahnverlust

Tief im Inneren des Zahns - gut geschützt durch Zahnschmelz und Dentin - befindet sich in einem Hohlraum der Zahnnerv (auch Pulpa oder Zahnmark genannt), ein Mischgewebe aus Blutgefäßen, Nervenfasern und Bindegewebe. Gelangen Bakterien in dieses Gewebe - in den weitaus häufigsten Fällen passiert das durch eine Karies, die sich durch die Zahnhartsubstanz „durchgefressen“ hat - kann sich der Zahnnerv irreversibel entzünden.

In dieser Situation gibt es im Wesentlichen nun zwei Möglichkeiten:

  1. Der Zahn wird entfernt (und damit die Entzündung),
  2. Eine Wurzelkanalbehandlung, bei der das entzündete Gewebe aus dem Wurzelkanal entfernt und dieser dann mit Füllmaterial verschlossen wird. Unter der Voraussetzung, dass der Zahn noch über genügend Stabilität verfügt, ist die Wurzelkanalbehandlung die einzige Möglichkeit, den Zahn zu retten.

Die Entzündungen des Zahnnervs (Pulpitis)

Mit Abstand am häufigsten entzündet sich der Zahnnerv durch Bakterieneinwirkungen infolge einer Karies. Besonders heimtückisch ist Karies, die sich unsichtbar unter alten Füllungen und Kronen entwickelt. Über undichte Füllungs- und Kronenränder können Bakterien eindringen und den Zahn zerstören. Lassen Sie es möglichst gar nicht so weit kommen und gehen Sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen. Hier kann Karies im Frühstadium erkannt und oft schon durch eine einfache Zahnfüllung behandelt werden.

Zahnnerventzündungen können auch durch Reize ausgelöst werden, die beim Präparieren eines Zahnes für die Versorgung mit Kronen und Brücken entstehen (z. B. Wärmeentwicklung, Vibrationen). So kann es manchmal ratsam sein, den Zahnnerv vor der Versorgung mit Zahnersatz zu entfernen.

Symptome

Typisch für eine Entzündung des Zahnnervs sind klopfend-pulsierende Zahnschmerzen, die durch einen Überdruck im Zahn entstehen. Hinzu kommt häufig eine Heiß-Kalt-Sensibilität und/oder Aufbissempfindlichkeit. Entzündungen des Zahnnervs können wieder abklingen, wenn die Ursache, wie z. B. ein „Kariesloch“, beseitigt wird. Je schneller das geschieht, desto höher ist die Chance, dass die Zahnnerventzündung ohne Folgeschäden ausheilt.

Wird die Entzündung nicht behandelt, weil die Schmerzen erträglich bleiben oder sogar wieder abklingen (Zahnnerv stirbt ab), dann können sich eitrige Abszesse an der Wurzelspitze bilden („dicke Backe“). In diesem Fall ist die Entfernung des Zahnes oder eine Wurzelkanalbehandlung nicht mehr vermeidbar.


Wurzelkanäle

  • Frontzähne besitzen meist nur einen Wurzelkanal, Backenzähne in der Regel zwei bis drei Wurzelkanäle. Da jeder Zahn ein „Naturprodukt“ ist, kann sowohl die Zahl als auch die Form der Wurzelkanäle individuell verschieden sein. Selbst fünf Wurzelkanäle in einem Zahn sind möglich.

Wie Karies den Zahn schädigen kann

  • Das Dentin ist von winzigen Dentinkanälchen durchzogen, deren Zahl und Größe vom Zahnnerv nach außen hin abnimmt. Diese Kanälchen stellen eine Verbindung zwischen dem Zahnnerv und den äußeren Schichten des Dentins her. Karies ist ein Prozess, bei dem der Zahn durch säurehaltige bakterielle Abbauprodukte Zug um Zug verätzt und schließlich zerstört wird. Je tiefer sich eine Karies ins Dentin ausbreitet, desto höher ist die Gefahr, dass giftige Abbauprodukte der Bakterien oder auch die Bakterien selbst über Dentinkanälchen den Zahnnerv erreichen und eine Entzündung verursachen. Gerade deshalb sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen wichtig, um Karies im Frühstadium zu erkennen und zu behandeln.
Ansicht eines Zahnes mit zwei Wurzeln

Wurzelkanalbehandlungen können aufwendig sein

  • Wichtig für den Erfolg der Behandlung ist, dass der Zahnarzt ALLE Wurzelkanäle findet, damit keine bakteriellen Infektionsherde im Zahn zurückbleiben. Diese Suche kann mitunter sehr aufwendig sein.
  • Ein weiteres Problem sind Seitenkanäle und verzweigte Hohlräume im Bereich der Zahnwurzeln, aus denen Bakterien kaum restlos zu entfernen sind und die deshalb mit der Wurzelfüllung dicht „eingemauert“ werden müssen.
  • Wurzelkanäle können stark gekrümmt sein und diverse Hohlräume, Verengungen und Verbindungskanäle ausbilden, sodass die Aufbereitung, Desinfektion und Reinigung sehr aufwendig werden können.
  • Auch schwierige Wurzelkanäle können heute mithilfe moderner Techniken erfolgversprechend behandelt werden. Leider werden nicht alle Maßnahmen von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass die Behandlung in bestimmten Fällen privat bezahlt werden muss.
Freigelegte Eingänge zu den Wurzelkanälen
Die freigelegten Eingänge zu den Wurzelkanälen

Behandlungsablauf

Bei der Wurzelkanalbehandlung wird das Gewebe des Zahnnervs aus dem Inneren des Zahnes entfernt und der Zahn mit einem Füllmaterial dicht verschlossen, um die Wiederbesiedlung mit Keimen zu verhindern. Der Behandlungsablauf gliedert sich im Wesentlichen in folgende Schritte:

  1. Auffinden/Freilegen der Wurzelkanäle
  2. Entfernen des Zahnnervgewebes
  3. Aufbereitung, Desinfektion und Reinigung
  4. Verschließen der Wurzelkanäle mit einem Füllmaterial
  5. Abschließende Versorgung (Krone, Füllung)

Die Behandlung erstreckt sich über mehrere Sitzungen und kann viel Zeit beanspruchen, da insbesondere die Aufbereitung und Reinigung in engen Wurzelkanälen sehr aufwendig sein kann.

Ist die Behandlung schmerzhaft?

Bei akuten Zahnnerventzündungen kann die Freilegung des Zahnnervs schmerzhaft sein. Die weitere Behandlung ist dagegen weitgehend schmerzfrei.

Risiken

Trotz sorgfältigster Arbeit besteht bei jeder Behandlung das Risiko eines Misserfolges, häufig bedingt durch nicht beherrschbare anatomische Verhältnisse im Zahn.

Wurzelspitzenresektion

Insbesondere die Seitenkanälchen im Bereich der Wurzelspitze (siehe Kasten) sind kaum vollständig aufzubereiten. Sind hier verbliebene Bakterien nicht durch das Wurzelfüllmaterial fest „eingemauert“, kann sich eine chronische Entzündung entwickeln, die lange Zeit auch ohne merkliche Beschwerden verlaufen kann. 
Ist diese Entzündung an der Wurzelspitze nicht mehr anders behandelbar, bleibt die sogenannte Wurzelspitzenresektion als letztes Mittel, um die Infektionsquellen zu beseitigen und den drohenden Verlust des Zahnes zu vermeiden. Bei dieser chirurgischen Behandlung wird Eiter- und Zystengewebe rund um die Wurzelspitze entfernt und die Zahnwurzel um etwa ein Drittel gekürzt. Die Wurzelkanäle werden von „unten“ verschlossen.


Kassen- oder Privatleistung?

Wurzelkanalbehandlung als Kassenleistung

Nicht jeder Zahn, der durch eine Wurzelkanalbehandlung erhalten werden kann, darf auf Kosten der gesetzlichen Kassen behandelt werden. Die Regelungen dazu sind kompliziert und umfangreich. Die Grafik gibt eine ungefähre Orientierung.

Eine Wurzelkanalbehandlung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, wenn der zu behandelnde Zahn im Sinne der Behandlungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses* ERHALTUNGSWÜRDIG und ERHALTUNGSFÄHIG ist. Darüber hinaus spielen auch die Beurteilung der Gebisssituation und Fragen, ob der Zahn eine wichtige Funktion im Gesamtsystem hat oder ob eine Gegenbezahnung vorhanden ist, eine Rolle. Ob in Ihrem Einzelfall die Behandlung auf Kassenkosten möglich ist, kann abschließend nur im Gespräch mit Ihrem Zahnarzt geklärt werden.

*Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 6 SGB V für die vertragszahnärztliche Versorgung

Junge Frau auf dem Zahnarztstuhl während einer Zahnbehandlung mit Sonde und Absauger

Zuzahlungen

Bestimmte Leistungen wie z. B. eine elektronische Längenmessung des Wurzelkanals, die physikalisch-chemische Kanalaufbereitung oder die Laser-Sterilisation verbessern im Einzelfall die Qualität der Versorgung und damit die Chance auf einen langfristigen Erhalt des Zahnes. Diese Leistungen werden zwar nicht von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, können aber privat vereinbart werden.

Ärgerlich für den Patienten

Durch die komplizierten Regelungen stellt sich nicht selten erst während der Behandlung heraus, ob die Wurzelkanalbehandlung Kassenleistung ist oder nicht. Ein Beispiel: Ein kleiner Backenzahn im Oberkiefer hat einen entzündeten Zahnnerv und wäre nach der ersten Untersuchung auch dauerhaft zu erhalten. Im Sinne der Richtlinien* ist der Zahn erhaltungswürdig und nichts spricht in dieser Phase gegen die Kassenleistung. Im Verlaufe der Behandlung stellt sich jedoch heraus, dass die Wurzelkanäle stark verästelt und nur unter Einsatz modernster Techniken aufzubereiten sind. In diesem Fall wird das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt (Behandlung zu teuer) und der Zahn gilt nun nach den Richtlinien* als nicht erhaltungsfähig. Konsequenz: Die Wurzelkanalbehandlung ist keine Kassenleistung mehr! Plötzlich steht der Patient vor der Situation, entweder die Behandlung abbrechen zu müssen (Zahn wird entfernt) oder die gesamten Kosten selbst zu tragen. Besonders unglücklich ist die Situation auch deshalb, weil durch den Befund Misstrauen entstehen und das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient belastet werden kann.

* GKV = Gesetzliche Krankenversicherung

Privatleistungen

Mit aufwendigeren Therapien lassen sich heute auch schwierige Wurzelkanäle erfolgversprechend behandeln. Die Investition lohnt sich, wenn dadurch die eigenen Zähne möglichst lange erhalten werden können.

Vorsorge ist die beste Therapie

Karies ist die häufigste Ursache für Wurzelkanalbehandlungen. Nutzen Sie die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in Ihrer Zahnarztpraxis, damit Karies bereits im Frühstadium erkannt und behandelt werden kann. So lassen sich Wurzelkanalbehandlungen wirksam vermeiden.


Diese Informationen auf Papier ...

... bekommen Sie unter Umständen bei Ihrem Hamburger Vertragszahnarzt.

Verlag

Dentalisverlag Benn Roolf, Radenzer Str. 21, 12437 Berlin, www.dentalisverlag.de

Credits Bilder

  • Titel: Klaus Dippel/Fotolia.com
  • Bild 1: Jeremys78/Fotolia.com
  • Bild 2: Zahnarzt Klaus-Peter Jurkat
  • Bild 3: Zahnarzt Jens Füting
  • Bild 4: laurent dambies/Fotolia.com
  • Bild 5: vadim kukshinov/Fotolia.com