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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams

Fragen und Antworten für ausbildende zahnärztliche Praxen

Liebe Ausbilder,

gemeinsam mit Ihrem Team stellen Sie sich der verantwortungsvollen Aufgabe und bilden junge Menschen zu Zahnmedizinischen Fachangestellten aus. Dies tun Sie aus Überzeugung, aus Idealismus, vielleicht auch in Hinblick auf Ihre zukünftige Personalplanung. Sie verschließen nicht die Augen, um dann mal weiter zu sehen ... nein, Sie sind aktiv und wissen, dass unsere Auszubildenden unsere Zeit fordern, aber dafür unsere Zukunft festigen. Vielen Dank für Ihr Engagement! Sie wollen mehr wissen, wie Sie sich "boosten" können? Dann lesen Sie hier weiter.

Auf den diesen Seiten finden Sie Informationen und Anregungen in zahlreichen Belangen rund um die Ausbildung. Scheuen Sie sich nicht, auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen, Ihr individuelles Ausbildungs-Konzept zu entwickeln. Mit einem guten Arbeitsumfeld und nicht zuletzt einer adäquaten Vergütung tragen Sie dazu bei, das Berufsbild der ZFA branchenübergreifend konkurrenzfähig und attraktiver zu halten. Qualifiziertes Arbeiten ohne Fachkräfte? Unvorstellbar - und nicht ohne unsere Auszubildenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maryla Brehmer

Dr. Maryla Brehmer (Vorstandsmitglied Zahnärztekammer Hamburg)

Ausbildungsvertrag/Verkürzung/Prüfung

Ausbildungsvertrag

Hier finden Sie den Ausbildungsvertrag mit Ausfüllhilfe und allen Anlagen

Checkliste zum gelungenen Ausbildungsstart.

Alle Infos zum 49 €-Ticket.

Sollte Sie Rückfragen zu ihrem Ausbildungsvertrag haben, schreiben Sie uns gern eine kurze E-Mail.

AsA bietet von vorn herein viel Unterstützung zum Gelingen der Ausbildung. Für Praxen und Auszubildende.

Verkürzung/Prüfung

Alle Informationen zu den Prüfungen und Verkürzungen finden Sie hier.

 

Ausbildungsnachweis E-Portfolio ab Ausbildungsstart 08.2022

Zum 01.08.2022 tritt die neue Ausbildungsverordnung ZFA in Kraft. Viele ändert sich. Auch das "Berichtsheft", also der Ausbildungsnachweis, gibt es in der bekannten Form nicht mehr.

Ein digitales Portfolio löst das „klassische Berichtsheft“ zum 01.08.2022 ab. Ziel ist es, die in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse mit den praktischen Inhalten in Verbindung zu bringen und somit eine für die Auszubildenden bessere Verknüpfung der vielen Ausbildungsinhalte in Praxis und Schule zu erreichen. Die Ausbildungsinhalte werden digital zentral dokumentiert. Sie, liebe Ausbildende, haben jederzeit einen Überblick über die bereits erarbeiteten Ausbildungs und schulischen Inhalte, können flexibel mit Ihren Auszubildenden „vom Behandlungsstuhl aus“ Inhalte hochladen und eine Art Praxistagebuch führen lassen. Ihre Auszubildenden erfahren somit eine bessere Unterstützung beim Lernen.

Um auf das Portfolio zuzugreifen, erhalten die Auszubildenden zu Beginn ihrer Berufsschulzeiten einen Login, ergänzt durch eine kurze Einführungsveranstaltung. Sofern der Login vergeben wurde, kann umgehend mit der Bearbeitung begonnen werden. Die inhaltlichen Vorgaben werden ebenfalls zu Beginn der Berufsschulzeiten kommuniziert.

Für einen Login speichern Sie sich bitte folgenden Link ab: zfa-eportfolio | Anmelden (g18.de) 

WICHTIG!

Wir hoffen, dass Sie von dem digitalen Ausbildungsnachweises ebenso überzeugt sein werden wie wir. Weiter wünschen wir uns, dass die Auszubildenden gemeinsam mit ihren Ausbildenden einen besseren Zugang und mehr Freude an dem zumeist eher als lästige Pflicht angesehenen Ausbildungsnachweis finden. Der digitale Ausbildungsnachweis kann über das Smartphone geführt werden. Komfortabler ist es für die Auszubildenden das Portfolio über ein Tablet oder ein iPad zu bearbeiten.

Unsere Bitte an Sie als Ausbildende: Sollten Ihre Auszubildenden kein Tablet oder iPad haben möchten wir Sie dringend um Unterstützung ihrer Auszubildenden bitten. Sie könnten sich überlegen, ein Tablet oder iPad leihweise zur Verfügung zu stellen. Vielleicht nutzen Sie die Anschaffung als Anreiz und schenken Ihren Auszubildenden für eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und/oder den weiteren Verbleib in der Praxis das Gerät? Nur gemeinsam kann Ausbildung gelingen!

Neuer betrieblicher Ausbildungsplan

Gegenüberstellung Ausbildungsplan und Berufsschullehrplan

Tipps, welche Inhalte im Ausbildungsnachweis erstellt werden können. Pro Container (siehe Dashboard) werden drei Arbeitsproben gefordert. Neben Berichten, Tabellen, Zusammenfassungen, Kreisläufen o.Ä. lassen sich Fotodokumentationen oder Videos einstellen. 

Ausbildungsnachweis bis Ausbildungsstart 02.2022

Der Ausbildungsnachweis ist in zwei Abschnitte unterteil: Der erste (gelbe) Teil wird mit dem eingetragenen Ausbildungsvertrag an die Ausbildungspraxis gesendet. Der zweite (blaue) Teil wird mit dem Ergebnis der Zwischenprüfung per Post zugeschickt.

Wichtig zu wissen

Der Ausbilder oder die Ausbildungsbeauftragte ist verpflichtet die Aufgaben zu besprechen und die Arbeitsproben für die Auszubildende festzulegen. Erarbeitung des Ausbildungsnachweises ist Arbeitszeit. Bitte lesen Sie gemeinsam mit ihrer Auszubildenden oder ihrem Auszubildenden die Einleitung in den Heften und gern auch die Tipps zur Erstellung. Die Vermittlung der Inhalte kann eine qualifizierte Mitarbeiterin delegiert werden. Die Erarbeitung wird hier schön erklärt. Bei Fragen schreiben Sie uns gern an.

 

Berufsschule

Die Auszubildenden werden nach Erhalt des Ausbildungsvertrags umgehend an der Berufsschule angemeldet. Die Berufsschule meldet sich in der Ausbildungspraxis und gibt die Beschulung bekannt. Alles rund um Lernfelder, Lerninhalte finden Sie direkt auf der Website der Berufsschule

Sekretariat der BS15: (040) 42 879 22 03 oder per E-Mail

Die Berechnung der Berufsschultage finden Sie hier. Bitte denken Sie an die Pause von 30 Minuten, die allen Auszubildenden nach 6 Stunden Arbeitszeit (Berufsschule ist ebenfalls Arbeitszeit) zusteht.

Weiter wurden zum 01.01.2020 die volljährigen Auszubildenden den minderjährigen Auszubildenden in Bezug auf Freistellung nach der Berufsschule gleichgestellt. Alle Infos finden Sie hier.

Schultage für den Ausbildungsstart 01.02.2023 

  1. Montag und Dienstag
  2. Donnerstag und Freitag

Die Ausbildungspraxen erhalten direkt von der Berufsschule die Beschulung für ihre Auszubildenden.

 

 

Aufhebungsvertrag

Es gibt zu Beginn der Ausbildung immer eine Probezeit für beide Seiten, Ausbilder wie Auszubildende. Sollte es nach der Probezeit zu einer Aufhebung des Ausbildungsvertrags kommen, müssen gesetzliche Regelungen beachtet und der speziell für Berufsausbildungsverträge hinterlegte Aufhebungsvertrag verwendet werden. Alle zu beachtenden Infos für die Aufhebungsvereinbarung haben wir für Sie zusammengestellt.

Praktikum/Einstiegsqualifizierung (EQ)

Praktikum

Sollten Sie ein Praktikum, außerhalb des schulischen Praktikums, durchführen wollen, verwenden Sie bitte unbedingt den hinterlegten Praktikumsvertrag und lesen Sie hierzu die beigefügten Informationen zum Praktikum. 

Praktikumsmappe zum download 

Checkliste für Praxen 

Einstiegsqualifizierung

Wir möchten alle ausbildenden Praxen bitten, der bestehenden Kooperation mit dem Einstiegsqualifizierungs(EQ)-Verein der Handelskammer Hamburg ihr Angebot einen EQ-Praktikumsplatz zu melden. Nutzen Sie die Chance über das EQ, mit Unterstützung und Begleitung durch den Verein der Handelskammer Hamburg, Ihre Auszubildende von Morgen zu finden.

EQ Information  EQ Flyer-HK-Verein  EQ Flyer Arbeitsagentur EQ für Interessierte

Teilzeitausbildung

Teilzeitausbildung

Seit dem 01.01.2020 kann jeder Auszubildende ohne besonderen Grund eine Teilzeitausbildung beginnen. Ausbilder und Auszubildende müssen sich auf eine Teilzeitausbildung einigen. Die wöchentliche Ausbildungszeit wird reduziert, die Berufsschulzeit kann nicht reduziert werden, wird aber mit in die wöchentliche Arbeitszeit eingerechnet und die Vergütung wird entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit vom Steuerberater angepasst. Es gibt jedoch Aufstockung über BAB für die Teilzeitauszubildenden. Die Verlängerung der Ausbildungszeit wird von der Zahnärztekammer Hamburg mitgeteilt. Erfolgt die Teilzeitausbildung aufgrund einer Kinderbetreuung, kann auf Antrag von der Verlängerung abgesehen werden. 

Assistierte Ausbildung (AsA)

AsA ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, eine Art betriebliche Nachhilfe für die Azubis, mit dem die Ausbildung gesichert und zum Abschluss gebracht werden soll. Dabei bekommen die Auszubildenden individuell angepasste Unterstützung oder Begleitung, je nach individuellem Bedarf. Dies kann die Vermittlung sprachlicher oder fachtheoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten sein, aber auch eine ganz intensive Unterstützung durch eine Ausbildungsbegleitung beinhalten. So kann AsA auch helfen Prüfungsangst abzubauen oder bei persönlichen Krisen zu unterstützen. Hier Infos für Ausbildende und für Auszubildende.

Ausbildungsverordnung&Rechtliche Infos

Zum 01.08.2022 tritt die neue ZFA Ausbildungsverordnung in Kraft. Wir haben hier alle Informationen für Sie zusammengestellt: